Mieter kündigte?

3 Antworten

ist diese mündliche Kündigung rechtens ?

Rechtens ist relativ ..... nur wirksam ist sie halt nicht.

Schlicht und einfach ohne schriftliche Kündigung geht es nun einmal nicht:

Die Kündigung des Mietvertrags muss immer schriftlich und auf Papier geschehen. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen der Mietsache per Fax oder E-Mail genügen nicht. Auch die Unterschrift aller Hauptmieter ist zwingend notwendig – ohne sie ist die Kündigung laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) unwirksam (§ 568 BGB).

https://ratgeber.immowelt.de/a/wohnung-kuendigen-problemlos-raus-aus-dem-mietvertrag.html

Die Kündigung des Mietvertrags muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein.

Kündigungen bedürfen der Schriftform. Keine Schriftform, keine Kündigung. Kündige deinerseits bis zum 3.5. bei der Mieterin EINGEHEND ( und damit meine ich auch beweissicher) Ablauf ist dann auch der 31.Juli. Es sei denn besonderer Härtefall etc..


wilees  30.04.2020, 20:32
Kündige deinerseits bis zum 3.5. bei der Mieterin EINGEHEND

mit welcher rechtssicheren Begründung?

Steht alles im Gesetz:

https://dejure.org/gesetze/BGB/568.html

Mündlich ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam.


Katze12345 
Beitragsersteller
 29.04.2020, 17:44

Okay das heißt was kann ich jetzt machen

Privatier59  29.04.2020, 18:02
@Katze12345

Du hast doch hoffentlich noch keinen neuen Mietvertrag abgeschlossen. Dann kannst Du der Sache gelassen entgegen sehen. Mach allerdings den Mieter darauf aufmerksam, dass er sich bisher in einem ungekündigten Mietverhältnis befindet.

Katze12345 
Beitragsersteller
 29.04.2020, 18:56
@Privatier59

Nein ich habe noch kein Neuen Mietvertrag abgeschlossen , habe den neuen Mieter schon mündlich zugesagt

correcta  29.04.2020, 22:12
@Katze12345

Dann musst du Ihm wieder absagen. Solange sie dir keine schriftliche Kündigung einreicht.