Vermieter schuldet Geld?

2 Antworten

Welcher Kreis hat was bestätigt? Was ist vor Gericht gegangen?

Wenn tatsächlich eine Überzahlung der Miete in den Vorjahren erfolgte, könnt Ihr dies mit Mietzahlungen in der Zukunft aufrechnen. Dazu müsste eine entsprechende Aufstellung der Ist- und Soll-Zahlungen zur Dokumentation des entsprechenden Guthabens erstellt werden. Selbst wenn der Vermieter dies nicht sofort zahlen will, wäre eine Anerkennung dieser Aufstellung ein wichtiger Meilenstein in der Fundierung Eures Anspruchs.

Ist das soweit unstrittig, könnt Ihr natürlich gemäß §556b Abs. 2 BGB die zukünftigen Mietzahlungen gegen die Schuld aufrechnen.

Da Deine Fragestellung nicht darauf hindeutet, dass Du zu 100% firm in präzisen Formuierungen bist, solltest Du vielleicht einen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht hinzuziehen.


ariane2009 
Beitragsersteller
 12.02.2023, 11:52

Der Vormieter der,das Haus verkauft hat ,hat uns eine Mieterhöhung aufgesetzte die nicht berechtigt war !Der neue Mieter hat dies so übernommen und dies ging oder laut des neuen Vermieters ist noch vor Gericht,da angeblich der alter Vermieter den neuen nicht darauf aufmerksam gemacht hat! 2021 würde uns aber zugesichert das wir das Geld innerhalb der 8Wochen erhalten !Bis heute kam nix außer immer wieder die Aussage das es noch immer noch vor Gericht ist! Aufmerksam hat uns der Stelle vom Kreis die für Wohnberechtigungs Schein zuständig ist gemacht und die meinten auch das wir zu viel bezahlt haben! Wir wissen wirklich nicht wie lange wir noch warten sollen und was wir tun müssen und dürfen !! Er droht jedesmal!Die Betriebskosten haben wir vom letzten Jahr nicht bezahlt und bis heute kam da noch nix!!!!

Vorweg aus §56 BGB:

Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.

Der neue Vermieter kann sich also nicht auf den Zahlungsverzug des alten berufen, er ist mit dem Kauf selbst Schuldner geworden.

Ich halte Gandalfs Vorschlag, die Mietzahlung solange auszusetzen, bis Eure Forderung ausgeglichen ist, für absolut sinnvoll. Aus dem Prozess muss doch noch ein Anwalt vorhanden sein, was sagt der dazu?