Bohrlöcher in Kunststofffenster?


14.09.2021, 15:58

Fragt sich letztlich, was die Rechtsgrundlage hergibt…?!

3 Antworten

Mieter B hat von Mieter A übernommen. Mieter C will die Plissées nicht, d.h. müsste dafür sorgen, diese zu entfernen - es sei denn, der Vermieter fordert dies vorab von Mieter B ein.

Der Originalzustand kann nur durch Tausch des Fensters herstellt werden, aber das wäre hier wohl als unverhältnismäßig zu betrachten, da man funktional äquivalent die kleinen Löcher auch schließen kann.

Für kleine Löcher in Kunststofffensterrahmen gibt es spezielle Reparatursets, die aus einer Spezial-PVC-Masse bestehen und sich mit dem Kunststoff des Fensters verbinden. Acryl (wasserdurchlässig, leicht rauh) würde ich ohnehin nicht verwenden, schon eher Silicon (wasserundurchlässig, glatt), aber beide Dichtstoffe verbinden sich mit dem Kunststoff des Fensters nicht perfekt und sind damit irgendwann undicht bzw. es sammelt sich Schmutz an den Rändern. Daher empfehle ich ein Reparaturset, das ein kleines Stück Kunststoff einbringt, das den Rahmen wieder vollständig abdichtet.


SC21IV 
Beitragsersteller
 13.09.2021, 05:46

Das war der Plan. Vermieter gibt sich mit der Reparatur über das Reparaturset nicht zufrieden & besteht auf das Austauschen der Leisten? Ist das rechtens oder kann ich guten Gewissens nur das Reparaturset zur Hilfe nehmen!? Finde da leider keine Rechtsgrundlage..

gandalf94305  13.09.2021, 06:49
@SC21IV

Du solltest Dich zunächst mal auf den Grundsatz "übergeben wie übergeben bekommen" berufen. Das Übergabeprotokoll dokumentiert dies ja auch.

Sollte es zu einem Streit kommen, könnte anwaltliche Hilfe nicht schlecht sein, um diesen Standpunkt zu untermauern.

Ein Übergabeprotokoll wird grundsätzlich zwischen Vermieter und Mieter erstellt. Also muss dem Vermieter bereits bei dem Auszug von Mieter A bekannt gewesen sein, dass im Rahmen Bohrlöcher sind. Wenn er die Wohnung nebst Bohrlöcher an Mieter B übergeben hat, ist Mieter B in jedem Fall aus der Sache raus. Der Vermieter hätte sich bei Mieter A schadlos halten müssen (Kautionsverrechnung). Was Mieter C will oder nicht muss Mieter B nicht interessieren. Jeder einzelne Mieter ist grundsätzlich und ausschließlich dem Vermieter gegenüber "haftbar". Hat der Vermieter bei der jeweiligen Wohnungsübergabe die Mängel akzeptiert, kann er jetzt nichts mehr nachfordern.

Warum sollte es nicht reichen, die Löcher sauber mit etwas Acryl oder Silicon zu verschließen. Wenn man das sauber sorgfältig macht, ist fast nix zu sehen. Kleinen Kleks Acry ins Loch. Trocknen lassen. Den Rest mit Cutter-Messer sauber abschneiden.

Wäre ja eine rein optische Sache. Die Funktion der Fenster ist nicht beeinträchtigt.


SC21IV 
Beitragsersteller
 12.09.2021, 19:33

Die Frage ist ja: Was sagt der Gesetzgeber dazu?

Der reine Menschenverstand ist das eine ( und der sagt, genau das, was du sagst)..