Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?
Vermieter behält Kaution vom Jobcenter ,Ex Mieter Alg2 Empfänger werden durchs Jobcenter 10 % pro Monat vom Alg2 Geld abgezogen, was kann man machen?
Hallo es geht um einen Vermieter der sehr viel Geld und Wohnungen hat , das Jobcenter hat auf direktem Wege im Jahr 2020 die Kaution an ihn gezhalt . Der Vermieter behält die Kaution einfach.
Der ehemalige Mieter ist Alg2 Empfänger und ihm werden durch das Jobcenter jeden Monat 10 % von seinem Alg2 Geld abgezogen , zur Tilgung der Kaution.
Das Jobcenter hat 2020 die Kaution auf Antrag des Alg2 Mieters an den Vermieter gezahlt.
Der Alg2 Empfänger ist schon seit ein paar Monaten ausgezogen und hat erst Monate später erfahren das der Vermieter die Kaution behalten hat.
Alle Emails an den Vermieter der vor dem Auszug noch sehr gesprächig war werden nicht beantwortet.
Der Mieter hat die zuständige Sachbearbeiterin beim Jobcenter angeschrieben , und die meint der Mieter soll sich darum kümmern das der Vermieter die Kaution zahlt.
Die Emails an die zuständige Jobcenter Abteilung für bessere Hilfe oder Beratung werden von der gesamten Abteilung nicht beantwortet .
In der Abtretungsvereinbarung heisst es : Die Forderung nebst Zinsen ist bei Fälligkeit unmittelbar von dem Vermieter/der Vermieterin an die Gläubigerin, Stadt ....Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Rückabwicklung , Sparkasse ..., auf Iban:DE.... (Stadtkasse), unter Angabe des Mieters und des Sammelverwahrkontos .... zu erstatten.
Was kann man in dem Fall machen ?
Den Jobcenter Mitarbeitern ist es scheinbar egal das der Vermieter die Kaution klaut und der ehemalige Mieter sie bezahlen muss laut Jobcenter.
Vielen Dank an alle die den langen Text gelesen haben und Hilfe leisten um das Problem zu lösen.
3 Antworten
Wenn der Vermieter die Kaution von Arbeitsamt erhalten hat so steht er auch in der Pflicht so fern das Mietverhältnis endet die Kaution an das Arbeitsamt zurück zu zahlen.
Kernfragen ...... zu welchem Datum wurde das Mietverhältnis beendet? Liegt für das entsprechende Jahr bereits ( letzte ) die Nebenkostenabrechnung vor?
Ich weiss nicht ob das eine Rolle spielt aber , der Vermieter hat auch allen verboten die Wohnung richtig zu nutzen, es war verboten irgend welche Nägel oder Löcher in die Wand zu machen , dazu kam noch das er alle die eingezogen sind , es war ein Wohnhaus mit vielen Zweck Wgs immer befristet , jeder muss sich eine App installieren damit er die Kontrolle über die Leute im Haus hat und er an sie Nachrichten verschicken kann.
Am Anfang hiess es noch alles gut hier und es ist ein richtiges Mieter Wohnverhältnis ihr regelt hier oben alles selber und ich lass euch in ruhe, dann stellt sich heraus er ist ein kleiner Kontrollfreak, darum sind auch einige Mieter vorzeitg auasgezogen. Das was da abgelaufen ist von Seiten des Vermieters verstößt mit Sicherheit gegen ein paar Rechte die man als Mensch und Mieter hat.
Hallo.Das Mietverhältnis wurde am 31.12.2020 beendet. Mit Nebenkosten meinst du Strom usw, das war alles in der Miete inbegriffen, im Mietvertrag war aufgelistet Die Miete plus Kosten für Strom usw. . Es war von Anfang an ein befristetes Mietverhältnis für 6 Monate.
Das vermietete Zimmer habe ich sauber komplett geputzt nass und trocken und in gutem Zustand dem Vermieter hinterlassen, ohne jegliche Schäden , interessanterweise hat er sich trotzdem beschwert ich hätte überhaupt nicht geputzt.
Vielen Dank an alle die sich die Mühe machen und mir helfen, wirklich sehr nett von euch.
Hallo.Das Mietverhältnis wurde am 31.12.2020 beendet. Mit Nebenkosten meinst du Strom usw, das war alles in der Miete inbegriffen, im Mietvertrag war aufgelistet Die Miete plus Kosten für Strom usw. . Es war von Anfang an ein befristetes Mietverhältnis für 6 Monate.
Du wirst ja erst @wilees Fragen beantworten. @wilees gibt hier gute Auskünfte.
Falls Du danach noch mehr Rat brauchst, google mit
frag einen anwalt
Dort kannst Du gegen ein kleines Honorar einen Fachanwalt fragen. - Warte aber erst @wilees Antwort ab.
Auf der Seite gibt es auch ein kostenloses Forum. Davon rate ich ab, verlässliche Antworten scheinen dort Glücksache zu sein.
Ich gehe davon aus, dass ( in Deinem Fall - da es sich bei der Miete um eine Inclusivmiet, ohe dass es einer jährlichen Nebenkostenbrechnung bedurfte handelte ) die preiswerteste Möglichkeit Deine Kaution zurückzuerlangen, der Weg über einen Mahnbescheid geht. Einen solchen kannst Du auch ohne juristische Hilfe für ganz kleines Geld selbst beantragen :
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119
Ich jedoch würde die "6-Monatsfrist" einhalten, nach der Vermieter die Kaution wegen evtl. bestehender verdeckter Mängel zurückhalten kann.
https://www.mietrecht.com/mietkaution-einbehalten/