Unser Vermieter will eine Reinigungsfirma einsetzen

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Ich würde eine Mieterbefragung durchführen und sie dem Vermieter bekannt machen um ihn davon zu überzeugen das so wie es bisher lief alles in bester Ordnung war. Wie kam der Vermieter auf die Idee mit der Reinigungsfirma? Das Recht dazu eine Firma zu beauftragen hat er natürlich, auch ohne Zustimmung der Mieter.

Die Kosten für eine regelmäßige Hausreinigung können als Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart werden, so dass nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) Mieter diese Kosten genauso wie zum Beispiel auch die Kosten für Wasser, Abwasser, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Grundsteuer, Versicherungen, Hausmeister usw. zusätzlich zur Miete zahlen müssen.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg (316 S 15/00) muss aber auch bei den Hausreinigungskosten, wie bei jeder anderen Betriebskostenart, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet werden.