Wohnung mit Küche gemietet - muss Vermieter defekte Spülmaschine tauschen?
Hallo - meine Freundin, seit kurzem geschieden und wieder allein lebend, hat eine Wohnung mit Küche gemietet. Nun ist die Spülmaschine defekt und der Vermieter sagt, er tauscht sie nicht aus. Kann sie die Miete reduzieren - es war ja ein Komplettpreis. Was würdet Ihr da monatlich in Abzug bringen?
3 Antworten
Wenn lt. Mietvertrag oder sonstiger Vereinbarung die komplette Küche inkl. Elektrogeräte mitvermietet werden, dann hat der Mieter auch einen Anspruch auf eine Reparatur / Ersatz (wenn der Schaden nicht durch den Mieter verursacht wurde). Sollte jedoch die Küche oder auch nur einzelne Elektrogeräte nur vom Vormieter übernommen worden sein, dann muss der Vermieter für diese Geräte keinen Ersatz leisten. Du kannst diese dann jedoch nach dem Ende der Mietzeit mitnehmen (bzw. müsst dieses sogar, wenn der Vermieter dieses fordert).
Du solltest deinem Vermieter schriftlich eine drei oder vierwöchige Frist zur Reparatur setzen. Natürlich kannst du auch eine Mietminderung androhen, diese wird aber in diesem Fall wohl maximal 1-3% betragen können (meine Einschätzung).
Vielleicht hat die Freundin demnächst wieder einen Freund. Da wäre doch die Mietminderung die bessere Alternative, denn einen Geschirrspüler braucht sie dann ja nicht mehr.
Da hat die Freundin aber Pech, dass sie geschieden ist. Ansonsten brauchte sie keinen Geschirrspüler.
Ein defekter Geschirrspüler ist bei einer zur Wohnungseinrichtung der Mietwohnung gehörenden Küche ganz klar ein Mietmangel. Allerdings steht dem Vermieter die Entscheidung frei, wie er den Mangel zu beheben gedenkt. Er kann statt Austausch die Reparatur wählen. Ich hoffe doch, dass der Streit sich nicht über diesen Punkt entflammt hat, denn da hätte Deine Freundin ganz schlechte Karten.
Sicherlich wird es irgendwo auch Entscheidungen zu der Frage der zulässigen Mietminderung geben, ich kann sie nur auf die Schnelle nicht finden. So geschätzt würde ich mal auf 1% bis 3% der Warmmiete tippen.
Ich sprach von Spülmaschine! Du hast den Geschirrspüler :-) ins Spiel gebracht!!!
Eine interessante Frage dabei ist natürlich: Was steht genau im Mietvertrag drinnen? Steht da, dass der Vermieter für die gesamte Küche verantwortlich ist, dass er eine Ausgangsausstattung stellt oder etwas anderes?
Die Mietminderung macht offenbar den fehlenden Geschirrspüler nicht wett. Aber nach Fristsetzung, darf die Freundin das Gerät reparieren lassen und die Kosten dem Vermieter von der Kaltmiete abziehen. Das Zauberwort heißt "Ersatzvornahme". Notfalls kann sie auch den Kauf eines neuen Gerätes androhen.
Siehe: http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Ersatzvornahme.htm