Der Gläubiger hat eine Forderung, die am 31.12.2010 verjährte. Kurz davor hat der Schuldner ihm allerdings nur mündlich erklärt, dass er die Forderung zahlen wird und keine Einrede geltend machen wird. Dies tut er aber dennoch jetzt. Ist die Forderung verjährt?
Ist Forderung des Gläubigers nach Zusage des Schuldners verjährt?
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