Kühlschrank defekt durch Eigenverschulden....zahlt Mieter oder Vermieter?
Guten Tag! Ich habe gerade beim abtauen des Gefrierfachs im Kühlschrank ein Loch oben in diese "Kühlbahnen" gehauen. Es hat dann gezischt und es ist Kühlgas oder sowas entwichen. Da das ja gesundheitsschädlich ist, habe ich den Kühlscrank gleich aus gemacht.
Die Einbauküche ist Teil des Mietvertrages. Und der Kühlschrank hat auch nicht mehr richtig funktioniert. (Ich hatte oftmals eine Pfütze im Kühlschrank und das Tiefkühlfach hat auch nicht mehr richtig tiefgekühlt.)
Der Vermieter kommt Morgen früh mit Fachpersonal vorbei und so wie ich ihn kenne, wird er mir die kosten aufschwatzen. Ist er da im Recht, weil ich den Kühlschrank ja beschädigt habe? Oder muss er den bezahlen, da der Kühlschrank ja vorher schon nicht richtig funktioniert hat? Und es ist ja auch seine Einbauküche, die er nach mir auch weitervermieten will.
Muss ich löhnen oder er? :p
6 Antworten
Der neue Kühlschrank hat mit Einbau 469€ gekostet. Die Versicherung zahlt nichts dazu, da elektro Mietgegestände nicht inbegriffen sind. Da der alte Kühlschrank schon sehr alt war und auch nicht mehr 100% in Ordnung habe ich mich mit dem Vermieter auf eine 150€ Zuzahlung geeinigt. Denke mal das ist für beide i.O., da er die Küche/Kühlschrank ja nach mir auch weitervermieten wird.
Danke für Deinen Abschlussbericht.
Ich verstehe, dass Du ihn als Info für alle gedacht hast, aber die kommt bei denen nicht an, weil nur Kommentare auf eine Antwort weitergeleitet werden. Und eine eigene Antwort auf die eigene Frage gibt es eigentlich nicht.
ein Loch oben in diese "Kühlbahnen" gehauen.
Glückwunsch! Du hast den Haupttreffer gezogen und darfst zahlen.
Dein Kühlschrank war schon oder wurde dadurch gebrauchsunfähig? Der Vermieter kannte allerdings die vorliegenden Defekte nicht oder? Wenn der Kühlschrank durch Dein Tun gebrauchsunfähig wurde, dann hast Du unter einem Abzug "Alt für Neu" Dich am Schaden(sersatz) zu beteiligen. Lies bitte mal:
Beispiel: Der Mieter hat einen Herd beschädigt: Angenommen, der Herd war im Zeitpunkt der Beschädigung 5 Jahre alt. Dann müsste der Mieter in die Wohnung einen 5 Jahre alten "gebrauchten" Herd als Ersatz einbauen. Das ist natürlich in aller Regel Unsinn und in der Praxis nicht zu realisieren, da es keinen Markt für gebrauchte Küchenherde gibt. Daher ist ein neuer Herd einzubauen. Da dieser höherwertiger ist, als der beschädigte Herd muss sich der Vermieter einen Abzug "Alt für Neu" gefallen lassen. Bei dieser Berechnung ist bei Kücheneinrichtungen von einer Lebendauer von 10 Jahren auszugehen
Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schadenberechnung.htm
Dort steht noch mehr zum Thema!
Ob Du Deine Privathaftpflichtversicherung für Schäden an Mietsachen in Anspruch nehmen kannst, mußt Du in den AGBs nachlesen. Solche Gefahren sind nicht automatisch eingeschlossen. Manche wollen ja lieber eine billige Privathaftpflichtversicherung;-)
wird er mir die kosten aufschwatzen.Ist er da im Recht, weil ich den Kühlschrank ja beschädigt habe?
Ja, und da muss er dir nicht mal etwas aufschwatzen, du zahlst den Schaden - wie kommt man da auf eine andere Idee? Selbstverständlich bist du als Verursacher dem Vermieter gegenüber für Schäden i. H. d. Zeitwerts am Mieteigentum haftbar :-O
G imager761
Das dachte ich mir schon. So ein Mist. :D Da es ja der Kühlschrank des Vermieters ist, wird meine Haftplichtversicherung da baer greifen, oder? Hoffe ich doch mal....
Mietschäden sind nicht automatisch in der Privathaftpflicht versichert. Da mußt Du schon mal in die Bedingungen Deiner Versicherung gucken.