Darf man als Mieter auf eigene Kosten die Terrasse erneuern?

3 Antworten

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Ohne Zustimmung darfst du selbstverständlich NICHT in fremdes Eigentum eingreifen!!

otto: Eher unwahrscheinlich, dass der Vermieter deine Tochter vermietet,

Zur Sache: Der beabsichtigte Austausch der Platten auf der Terrasse bedarf der Zustimmung des Vermieters und einer Klärung über eine Kostenbeteiligung und einer Regelung nach Beendigung des Mietverhältnisses.

trotzdem bleibt es eine bauliche Veränderung und trotzdem könnte es bei der Eigentümergemeinschaft Auflagen geben - z.b. welche Farbe die Fliesen haben dürfen etc. etc.

Ohne Einwilligung des Vermieters könnte es gewaltigen Ärger geben, also nachfragen und sich schriftlich besätigen lassen, falls er es erlaubt, das es ok ist.