Mieter erteilt eigenmächtig Reparaturauftrag, wer muss die Rechnung bezahlen?

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Da der Boiler nur defekt, aber keine Gefahr (für Haus und Leben, oder andersherum) im Verzug war, hättest Du diese Handwerkerbeauftragung nicht tun dürfen, ohne den Vermieter zuvor zu informieren und abzumahnen. Damit bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Näheres findest Du unter:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/maengelbeseitigung/index.html

War es sonntags udn der Vermieter nciht erreichbar?

Wenn es zu einer normalen Zeit war, hättest Du schon dem Vermieter eine Chance geben müssen seinen Stamminstalateur zu schicken. ggf. hat er dort ja einen Sonderpreis.

Eventuell zahlt er ja den Anteil, den er auch bei seinem Installateur hätte zahlen müssen?

Ja, der Vermieter ist im Recht. Wer selbst die Handwerker bestellt muss auch für die Kosten aufkommen. Man kann nicht erwarten, das wenn etwas kaputt sofort die Handwerker aufmaschieren. OK, es ist nicht toll wenn man kein warmes Wasser hat, aber kein Grund für eine Eigenmächtigkeit. Bei solchen Fällen muss ich 1-2 Tage einberechnen bis der Handwerker kommt. Ist nicht schön, ist aber leider so.