Darf ein Vermieter den Schlüssel für ein gewerblich genutztes Gebäude behalten?

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Nein. Weder im privaten, noch im gewerblichen Bereich darf der Vermieter einen Schlüssel zurückhalten. Im Falle von "Gefahr im Verzug" kann der Vermieter über eine Notfallnummer den Mieter um Zugang zu den Räumen bitten.

Daher: den Passus im Vertrag streichen, er dürfte ohnehin nichtig sein, da er im Widerspruch zu §854 BGB steht.

Abgesehen davon: Du kannst nach Übergabe des Gebäudes natürlich auch die Schlösser gegen einen eigene Schließanlage austauschen :-)