Darf ein Vermieter den Schlüssel für ein gewerblich genutztes Gebäude behalten?
Hallo meine Frau hat ein kleines Geschäft und ist jetzt in ein neues Gebäude gezogen. In dem neuem Mietvertrag steht, dass der Vermieter einen Schlüssel behalten darf und im Falle von "Gefahr im Verzug" das Recht hat die Mietsräume zu betreten.
So weit ich weiß gibt es so eine Regel nicht wenn ich privat (nicht gewerblich) mieten würde. Ist diese Klausel rechtens? Der Vertrag ist noch nicht unterschrieben.
1 Antwort
Nein. Weder im privaten, noch im gewerblichen Bereich darf der Vermieter einen Schlüssel zurückhalten. Im Falle von "Gefahr im Verzug" kann der Vermieter über eine Notfallnummer den Mieter um Zugang zu den Räumen bitten.
Daher: den Passus im Vertrag streichen, er dürfte ohnehin nichtig sein, da er im Widerspruch zu §854 BGB steht.
Abgesehen davon: Du kannst nach Übergabe des Gebäudes natürlich auch die Schlösser gegen einen eigene Schließanlage austauschen :-)