Kann man Renovierungskosten als Mieter absetzen?
Kann man die Kosten für Renovierungen auch steuerlich nutzen?
1 Antwort
Klar, wenn Du überhaupt Einkommensteuer zahlst: Das geht mit den sog. haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen. Nahezu alle Rechnungsbestandteile kommen in Frage, nur keine Hauptmaterialkosten. Auch Abdeckpapier/-klebeband, Anfahrt, Gerätemiete und Entsorgung, solange die beiden letzteren Bestandteil der Hauptrechnung sind. Von diesem Differenzbetrag können 20 % in den entsprechenden beiden Positionen im Mantelbogen der Steuererklärung angesetzt werden. Um diese 20 % wird Deine Steuerschuld gekürzt. Du mußt die Rechnung überweisen oder bar auf das Konto des Empfängers einzahlen, aber keinesfalls bar dem Handwerker in die Tatze drücken.
Alle Details in diesem Schreiben: http://kuerzer.de/BMF100215
Der Link wurde geändert, jetzt zu finden unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/112_a.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Bitte die unterschiedlichen Höchstbeträge bei Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beachten. Daher Malerrechnung und Sanitärrechnung getrennt aufführen!