Vom Vermieter in Auftrag gegebenes Fliegengitter zahlen?
Hallo, hab da mal wieder eine Frage an euch!
Mein Vermieter hat uns am Anfang des Jahres gefragt wer von uns Mietern ein Fliegengitter haben möchte. Da an allen Fenstern und Türen bereits welche vormontiert waren und bei der wichtigsten Türe, der Terrassentür nämlich nicht, haben wir dem alle zugestimmt. Den Preis von 430€ sollen wir selbst bezahlen. Nun gut! Vor 2 Wochen wurde alles installiert, nun haben wir vom Vermieter die Rechnung über 430€ bekommen mit einem Vertrag mit der Bitte um Unterzeichnung in dem steht: „das Fliegengitter ist Besitz des Vermieters und muss nach Auszug des Mieters im Mietgegenstand verbleiben!“
Jetzt kommen wir uns alle ziemlich verarscht vor! Sollen in seine Häuser investieren weil er im Vorhinein nicht daran gedacht hat und das ganze dann selbst bezahlen ohne das es uns dann auch gehört! Übrigens: Eine Rechnung von der Firma selbst, haben wir nie gesehen 🤔 Obwohl wir im Vorhinein darum gebeten haben jede Rechnung der Fliegengitter auf den jeweiligen Namen der einzelnen Mieter auszustellen damit diese dann auch offiziell unser Eigentum sind. Laut eines anderen Mieters wird der Vermieter auch keine Ablöse zahlen!
Ich frage mich gerade was passieren würde, wenn ich die Rechnung einfach nicht zahle oder den Vertrag nicht unterschreibe 🤨
3 Antworten
Ich bin ja nicht immer an grösstmöglichem Streit interessiert. Ich würde daher dem Vermieter anbieten, den Vertrag um eine Entschädigungsleistung an Dich im Falle des Auszuges zu ergänzen. Mit jährlicher Abschmelzung des Restwerts, beispielsweise um 10%. Also bei Auszug in zwei Jahren zahlt er Dir 430 minus 86 zurück.
Das wäre für mich ein guter Kompromiss, denn er war nicht verpflichtet, diese Kosten freiwillig zu leisten, sondern hat das auf Deinen Wunsch hin getan. Wenn Du ausziehst, kann dann der nächste Mieter den Luxus geniessen und anteilig bezahlen. Und mitnehmen willst Du die Gitter ja vermutlich nicht.
Also verstehe ich es richtig, erst kam die Ware und wurde montiert, und dann kam die Rechnung?
Wo ist da die Logik?
ist ja in meinen Augen so als wenn man mir ein Kleinauto gibt, und nachher kommt eine Rechnung die einer gehoben Limousine wertig wäre.
Fliegengitter aus Kunstoff gibts für cent beim Discounter... Fliegengittertüren kosten in Amazonien keine 40 Euronen...
Auf dem markt gibt es Fliegengittertüren ohne Festmontage.. auf magnetbasis.
du schreibst hier nicht was für Fliegengitter... deswegen weite ich mal aus... eine 20 meter Rolle Edelstahlfliegengitter für meine kellerfenster hat keine 300 Euronen gekostet... edelstahl v2a...kein Alu...
also etwas stimmt da nicht, würde mir mal die Rechnung zeigen lassen oder ruf doch einfach mal bei der Firma da an.. gibst vor interesse zu zeigen und hast das bei jemandem gesehen.. dann weisst du ja dann den Preis
Ohne Rechnung würde ich gar nichts zahlen. Die brauchst du allein schon, um den Lohnanteil als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen zu können. Kann oder will der Vermieter keine ordentliche Rechnung auf deinen Namen vorlegen, muss er diese meiner Meinung nach auch selbst zahlen.
Den Vertrag würde ich keinesfalls unterschreiben. Entweder zahlt der VM die Rechnung, dann sind die Eigentumsverhältnisse ohnehin geklärt und der Vertrag unnötigt. Oder du zahlst und die Fliegengitter gehören dir. Dann kannst du diese auch bei Auszug entfernen.
Maßangepasste Fliegengitter kannst du aber schwerlich weiter nutzen, daher könnte man diese bei Auszug auch dem VM zum Kauf anbieten. Aber bei dem, was der VM sich da vorstellt, würde ich nicht mitspielen.