Darf Vermieter sich über meinen Garten beschweren?
Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem mit meinem Vermieter.
Einmal zur Ausgangslage. Ich wohne in einen Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien. Das Haus hat zwei Gärten. Einen vorne bei der Eingangstür für die anderen 3 Parteien und einen hinten, wo über eine Terrasse meine Eingangstür zugänglich ist.
In meinem Mietvertrag steht, dass ich für die Pflege vom hinteren Garten zuständig bin. Diese führe ich auch gewissenhaft durch. Vorallem wenn man gedenkt, wie der Garten vor meinem Einzug vor knapp drei Jahren aussah (Wiese fast tot, überall Efeu und Giftpflanzen sowie kaputter Zaun). Der vordere Garten, welcher auch von der Straße aus sichtbar ist im Gegensatz zu meinem ist verwildert und überall liegt Dreck rum.
Nun beschwert sich mein Vermieter bei mir dass ich meine Terasse (welche von außen eigentlich nicht sichtbar ist) von Unkraut befreien soll da er sonst eine Firma bestellt. Er habe schon über längere Zeit beobachtet, dass ich dies angeblich nicht tue. Ich mach mindestens einmal im Monat das Unkraut weg.
Frage ist nun für mich, darf er überhaupt verlangen dass ich das bisschen Unkraut (damit meine ich pro qm vllt drei Gänseblümchen), welches bei mir hin und wieder da ist beseitige während der andere Garten vom Haus aussieht wie Sau und er sich da nicht beschwert (habe bei den anderen Mietern nachgefragt, bei denen ist sowas nicht eingegangen)?
2 Antworten
... " In meinem Mietvertrag steht, dass ich für die Pflege vom hinteren Garten zuständig bin."...
darüber hinaus bist du zu Nichts verpflichtet ‼️
Wenn alles stimmt hat er was gegen Dich, die Frage ist: warum?