Vermieter verbietet Waschmaschine im Keller, fordert Aufstellung in Küche?
2 Antworten
Dann stell sie in die Küche- Wobei das Badezimmer normalerweise die bessere Wahl ist.
Was steht in deinem Mietvertrag?
Steht der Waschkeller mit drinn oder nicht? Wenn er mit drinn steht, dann hast du auch das Recht ihn zu nutzen und deine Maschine dort unter zu bringen. Wenn nicht, dann zahlst du auch nicht für den Waschkeller und darfst ihn auch nicht nutzen.
Wurde dir der Waschkeller vor Einzug zugesagt(Expose)? Dann kann es sich um falsche Bewerbung der Wohnung handeln und du könntest entsprechend Schadensersatz fordern, auch wenn der Waschkeller in deinem Mietvertrag nicht mit drin steht. Denn das Expose der Wohnung ist gültig.
Schadensersatz ist nachzuweisen und währe z.b. die Kosten für eine kleinere Waschmaschine, die in deine Wohnung passt.
Verständlich .... soweit es dort keine Vorkehrungen zur nutzungsspezifischen Abrechnung ( Wasseruhr / Stromzähler ) gibt.
Es gibt die Möglichkeit. Stellplatz im Keller ist vorhanden, wo andere Mieter auch schon Stellplätze haben. Lediglich Elt Anschluss mit Zähler ist zu installieren. Kosten würde Mieter übernehmen.
Darum geht es. In der Küche ist kein optimaler Platz und Bad ist zu klein!