Fahrstuhl darf für den Umzug nicht genutzt werden?
Ich habe mir eine neue Wohnung angesehen. Sie gefällt mir gut, liegt aber im 5. Stock. Ist aber nicht tragisch, da es dort einen Aufzug gibt. Der Haken ist aber, dass der Vermieter mir gesagt hat, dass der Aufzug nur zur Personenbeförderung und nicht für Gegenstände genutzt werden darf. Auch beim Umzug dürften weder Kisten, Kartons oder Möbelstücke damit nach oben geschafft werden. Müsste ich mich, fall ich die Wohnung wirklich nehme, wirklich daran halten? Man kann doch nicht alles bis in den 5. Stock schleppen. Und ein Umzug mit so einem Lastenaufzug ist doch viel zu teuer. Ich weiß gar nicht, wie die anderen Mieter ihre Möbel in die Wohnungen bekommen haben.
1 Antwort
Baurecht (Beispiel aus Hamburg): Sinngemäßt § 35 Abs. 1 muss in GEbäuden, wo eine Wohnung 13 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt, über einen Fahrstuhl verfügen, der in der Lage ist, Kinderwagen, Rollstühle und Lasten zu transportieren.
Damit hat der Gesetzgeber m.E. festgelgt, dass die Nutzung als Lastenaufzug auch legitim ist und somit das Verbot des Vermieters rechtlich nicht haltbar ist. Denke, dass in anderen Bundesländern die gleiche Regelung gilt.