Muss man dem Nachmieter erzählen das ein Schimmelfall in der Mietwohnung war?

2 Antworten

Tja, das ist nun eine Gewissensfrage. Wieviel Mietinteressenten bleiben denn noch übrig wenn Du vom Schimmelbefall erzählst und, um was für Leute mag es sich denn dann handeln? Gewiß, man darf wesentliche Mängel nicht verschweigen. Aber Du bist doch der Ansicht gewesen, der Schimmel sei nicht bau- sondern nutzerbedingt.


althaus 
Beitragsersteller
 31.05.2013, 19:12

Du hast Recht. Es wird sich sogut wie keiner mehr für die Wohnung interessieren. Auch wenn wir den Grund angeben daß nicht richtig gelüftet und geheizt wurde. Die Wahrscheinlichkeit, daß die Wohnung dann leer bleibt ist groß. Da ich immernoch der Meinung bin, daß mit dem Auszug auch der Schimmel verschwindet, brauchen wir das nicht zu erwähnen.

blnsteglitz  31.05.2013, 22:58
@althaus

du wirst doch als Vermieter wohl dafür sorgen, dass der Schimmel fachgerecht beseitigt wird.......

Privatier59  01.06.2013, 06:18
@blnsteglitz

Zuverlässigste Methode ist, Schimmelsporen einzeln mit dem Luftgewehr zu erschießen. Bitte 20.000 Bleidiabolos kaufen!

althaus 
Beitragsersteller
 01.06.2013, 10:35
@blnsteglitz

Kluge Antwort: Wie beseitigt man Schimmel fachgerecht?

Privatier59  01.06.2013, 10:55
@althaus

Das ist in der Vergangenheit ja nun schon wiederholt Thema gewesen: Schimmel kann nur da entstehen wo ein feuchtwarmes Klima ist. Man muß ermitteln, wodurch das entstanden ist. Es gibt im Grundsatz 3 mögliche Ursachen: Entweder die Nässe dringt von außen in die Wand. Oder Luftfeuchtigkeit kondensiert im Bereich einer Kältebrücke. Oder es wird einfach nicht genug gelüftet und geheizt. Ursache 1 und 2 sind Vermietersache. Erst wenn die Ursache behoben ist, ist es sinnvoll, den Schimmel mit diversen Mitteln (konzentrierter Alkohol, Essig oder Spezialchemikalien) zu beseitigen. Ohne Ursachenbehebung wird er immer wieder auftauchen denn die Luft ist voller Schimmelsporen.

Wenn der Schimmelbefall eindeutig durch das Fehlverhalten des Mieters ausgelöst wurde und dann auch nach Auszug des Mieters fachgerecht beseitigt wurde, spricht nichts dagegen ihn nicht zu nennen. Ist der Schimmelbefall aber baubedingt und zudem nicht fachgerecht beseitigt, dann würde ich zumindest auf die Möglichkeit hinweisen, dass Schimmel wieder auftreten kann. Aussenwände in Altbauten die mit hohen Möbeln verstellt werden und Dunstabzugshauben die nur den Umluftbetrieb ermöglichen oder Wäscheständer zum Trocknen in der Wohnung aufzustellen führen gerne zur Schimmelbildung. Es kommt halt auch immer auf die Gewohnheiten eines Mieters an.