Hallo meine Frau hat ein kleines Geschäft und ist jetzt in ein neues Gebäude gezogen. In dem neuem Mietvertrag steht, dass der Vermieter einen Schlüssel behalten darf und im Falle von "Gefahr im Verzug" das Recht hat die Mietsräume zu betreten.

So weit ich weiß gibt es so eine Regel nicht wenn ich privat (nicht gewerblich) mieten würde. Ist diese Klausel rechtens? Der Vertrag ist noch nicht unterschrieben.