Schwerbehinderter Mieter zahlt nicht?

3 Antworten

Hast Du versucht, persönlich Kontakt zu ihm aufzunehmen?

Hast Du andere Hausbewohner nach ihm befragt?

Es gibt immer wieder Fälle wo Mieter tot in der Wohnung gelegen haben. Oder im Krankenhaus sind und ihre Angelegenheiten nicht regeln können.

Kündigen wegen Verzug mit der Mietzahlung kann man auch Schwerbehinderten. Oftmals ist das im übrigen der Anfang der Lösung. In Deutschland darf niemand obdachlos werden. Die meisten Sozialämter sind deshalb bereit für den Neuabschluß eines wegen Zahlungsverzug gekündigten Mietverhältnisses die Zahlungsrückstände zu übernehmen. Das kommt die billiger als die Unterbringung in einer Notunterkunft.

Gegenfrage - vielleicht abstrakt - aber nicht unmöglich.....

lebt der Mieter denn überhaupt noch? oder andere Frage ist er u.U. schon länger in einem KH? Sorry - aber Mieter welche 20 Jahre in einer Wohnung leben und sonst immer pünktlich gezahlt haben ...... da würde ich mich eher mal fragen, was dort los ist.....

Er ist für Dich nur ein Mieter.

Andersrum - dann müsste ja kein Schwerbehinderter Miete zahlen.


Jazzy477 
Beitragsersteller
 01.01.2020, 22:32

Vielen Dank. Ja, das ist natürlich richtig. Ich habe aber irgendwo gelesen, dass man schwerbehinderten und langen-jährigen Mietern längere Fristen einräumen muss. Und Schwerbehinderte auch angeben können, keine bessere Wohnung zu finden und dann das Recht haben dort zu bleiben.

Mein Gefühl sagt mir, allerdings nur, wenn er auch Miete zahlt. Aber was sagt das Recht?

Ich danke Ihnen für Ihren Rat. :)

correct  01.01.2020, 22:40
@Jazzy477

Wie gesagt - für Dich ist er nur ein Mieter.

Um seine Rechte soll er sich selbst kümmern.

Geh Deinen Weg.

Gaenseliesel  01.01.2020, 23:29
@Jazzy477

Hallo,

du meinst die *Härtefallklausel*, auf die sich ein Mieter in bestimmten Fällen berufen könnte !

Allerdings, nicht beim Rückstand mehrerer Monatsmieten .....in begründeten Fällen wie diesen, darf auch einem Mieter mit Schwerbehinderung gekündigt werden.

lies hier:

http://www.kanzlei-abmo.de/MietrechtKuendigungsschutz.html

Auf Mahnungen reagieren, sollte selbst bei einer Schwerbehinderung möglich sein. Es kann durchaus finanzielle Gründe geben, die auch ein Vermieter vorübergehend akzeptieren kann, sie müssen aber zumindest angesprochen werden um evtl. eine soziale Lösung zu finden.

Gar nicht zu reagieren, geht jedenfalls auch nicht !

Gruß !