Gegenstände im Waschraum entfernen?

1 Antwort

Hallo,

ja natürlich kannst du den Mieter auch schriftlich anmahnen und darin ankündigen, dass du Müll der nicht zum Waschen der Wäsche gehört entfernst. Du darfst die Möbel, Tische, schuhschrank usw. dann nur nicht wegwerfen, weil Eigentum des Mieters ‼️

Probleme könnte es geben, wenn der Mieter später behauptet, es fehlt etwas (Wertvolles😉) oder irgendetwas ist beschädigt worden. Einen unabhängigen Zeugen bei der Entrümpelung dabei zu haben wäre ratsam ‼️


Berry89 
Beitragsersteller
 17.01.2021, 11:13

Danke für die Rückmeldung. Ich habe ihn bereits schriftlich abgemahnt und er hat die Sachen nicht entfernt. Da seine Kellerräume offen sind dachte ich mir, dass ich seine Sachen einfach in seinen Kellerraum stelle. Ist das erlaubt? Für den Tipp, einen unabhängigrn Zeugen mitzunehmen, bin ich dir sehr dankbar.

Gaenseliesel  17.01.2021, 11:35
@Berry89

Den Keller dieses Mieters würde ich dazu nicht betreten, das könnte nach hinten losgehen 🤷‍♀️ Stell ihm den Krempel doch direkt vor seine Kellertür.

Bei wiederholter Mißachtung der Hausordnung, wiederum schriftlich mit Kündigung drohen ‼️

Berry89 
Beitragsersteller
 17.01.2021, 11:53
@Gaenseliesel

Eine Hausordnung haben wir leider nicht. Dennoch bin ich mir sicher, dass er vor allem den Waschraum nicht als Abstellkammer nutzen darf. Zumal er damit den anderen Mietern den Platz nimmt, die sie für ihre Wäsche brauchen.