Eigentum kfz?
Hallo, ich habe mal eine Eigentümer frage.
Es geht um ein kfz das laut Kaufvertrag und Brief Person A gehört, dieser ist auch der Steuerpflichtige und Versicherungsnehmer, bezahlt wurde das kfz jedoch von Person B, die das kfz im moment auch nutzt... wer ist rechtmäßiger Eigentümer des kfz?
4 Antworten
Wenn ich richtig verstehe hat A einen Kaufvertrag für ein Auto abgeschlossen.
Der B hat den Kaufpreis überwiesen, oder Bar bezahlt und die Quittung bekommen.
A hat das Auto auf seinen Namen angemeldet und die Versicherung abgeschlossen.
Auf den ersten Blick schließt man daraus, dass B entweder den Kaufpreis geschenkt, oder als Darlehen gegeben hat.
Möglich wären auch andere Lösungen, aber es gibt dafür im Sachverhalt keine Ansatzpunkte. Man müsste die beiden mal befragen.
- An A die frage, "warum lässt Du B immer Deinen Wagen fahren?"
- An B die frage, "warum hast Du für den A dessen Auto bezahlt?."
- An B die frage, "wenn Du ein Auto wolltest und es bezahlen konntest, warum hast Du dann eines für A gekauft, um es dann zu leihen?"
- An beide die Frage, "Warum habt ihr keine klare, schriftliche Vereinbarung zu der Sache gemacht?"
Das ganze sieht für mich so aus, dass B Pfändungnen befürchten muss und deshalb kein Auto auf den eigenen Namen haben will. Er hat aber Schwarzgeld, was er vor seinen Gläubigern verstecken will, um lieber ein Auto zu fahren.
Also gibt er A das Geld, damit der das Auto kauft und B fahren lässt.
So machen das in Berlin viele Hartz IV Betrüger. Fahren beim Jobcenter mit einem S-Mercedes vor und sagen, das ist das Auto von einem Freund.
Ja und wo ist nun das Problem?
Bisher hatC über A gekauft. Nun kommt B dazu und beide wollen einen neuen Wagen.
Ist das Problem, dass A das nur einmal machen kann, oder will.
Leider ist noch immer nicht klar worum es geht, bzw. wo das Problem ist.
Nein es wurde gemacht wegen der Prämie b und c sind mittlerweile getrennt und nun wollte ich wissen wer rechtlich der Eigentümer ist... also Schenkung Darlehen oder ähnliches wurde nicht vereinbart und es ist jetzt 4 Jahre her
Wenn es einen Kaufvertrag gibt, ist die dort genannte Person auch der Eigentümer, es sei denn nachgelagert wurde eine Schenkung vorgenommen die die Person B als neuen Eigentümer benennt. Da B auch letztlich alles bezahlt hat ist von einer Schenkung auszugehen, die auch dem FA gemeldet werden muß, damit der Steuerbescheid auch seit dem Tag der Zulassung an die Person B geschickt wird. Wird die Meldung der Schenkung unterlassen, dann ist weiterhin Person A der rechtmäßige Besitzer.
Eigentümer ist eindeutig A
Es ist unwichtig bzw. Ohne Bedeutung wer bezahlt hat.
Wichtig ist zwischen wem der Kaufvertrag zustande kommt .
Wer ist als Vertragsparteien vermerkt und bekommt damit auch automatisch Rechten und. Pflichten auferlegt .
Entscheidend ist ausschließlich der Kaufvertrag. Auf dem "Brief" steht sogar ausdrücklich geschrieben, dass dieser kein Eigentumsnachweis ist.
Im Beispiel ist A Eigentümer und Halter, B ist Besitzer.
Nee er wurde einfach nur von der person b bezahlt, kein Nachweis über Darlehen oder ähnliches
Dann hat Person B ein Darlehen an Person A gegeben. Was sie hoffentlich nachweisen kann. Sonst gilt es im Zweifel als Geschenk
Nee der Sachverhalt ist dieser...
Jetzt kommt noch Person c dazu...
Person a ist der Stiefvater von Person c und aus wirtschaftlichen Gründen wurden die Autos immer auf a angemeldet... dann wollte Person c und b einen neuen Wagen kaufen und ihren alten abwracken, dies ging jedoch nur wenn Person a in der Prämie und Kaufvertrag steht da dieser ja der offizielle Eigentümer ist