Steuerrecht - Keine Angabe selbständige Tätigkeit, keine Steuererklärung - Schreiben vom Finanzamt?
Einen schönen guten Abend. Im Jahr 2016 hatte ich Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit als Choach erzielt - diese Tatigkeit hatte ich aus Unwissenheit, Naivität, Dummheit nicht beim Finanzamt angegeben und keine Steuererklärung gemacht. Ich habe nun ein Schreiben vom Finanzamt bekommen - Einleitung Strafverfahren wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung inkl SolZ. Ich bin einem Herzinfarkt nahe...
Über eine Antwort zu der Frage von - wfwbinder -würde ich mich tausendfach bedanken!
2 Antworten
Leider schreibst Du nicht, wie hoch die einnahmen aus dieser Tätigkeit waren. Welche Kosten sind angefallen?
Hast Du von der Tätigkeit gelebt? Welche Einnahmen gab es noch? Wie warst Du krankenversichert?
Aus Deinen Angaben kann man nur ableiten: "Mag sein, mag auch nicht sein."
OK, Da kann wirklich eine Nachzahlung herauskommen. Aber das muss man natürlich berechnen. Warum setzt Du Dich nicht einfach an den Computer, rufst www.elster.de auf und trägst alles ein, was relevant ist. Da sind die beiden Lohnsteuerbescheinigungen von Jan,.-März und für Nov./Dez.
Dann die EÜR machen. Einnahmen sind klar. dann die Ausgaben. Dabei berücksichtigen, das 70,- Kilometer am Tag schon mal 21,- Euro Kosten täglich sind. bei ca. 140 Tagen über 2.800,- Euro.
Die KRankenversicherungsbeiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwendungen.
Einfach nur alles abarbeiten, was in der Erklärung gefragt wird.
Vielen Dank für Ihr Engagement! Recht herzlichen Dank für die Rückmeldung!
Vielleicht solltest Du erst einmal die Frage formulieren.
Dass Steuerhinterziehung erst nach 5 Jahren verjährt läßt sich doch ergooglen und auch, wann die Frist beginnt.
Entschuldigung ein Tipperwichtel hat sich eingeschlichen - es handelt sich um den Zeitraum 2015
Und meine Fragestellung ist einfach: Was kann man nun tun ?
Sofern der Wichtel keine Anwaltszulassung hat wird er aber keine große Hilfe sein. Ein auf Steuerstrafsachen spezialisierter Rechtsanwalt scheint da qualifizierter. Im Übrigen beträgt die Nachzahlungsfrist im Fall von Hinterziehung 10 Jahre.
Leider schreibst Du nicht, wie hoch die einnahmen aus dieser Tätigkeit waren. Welche Kosten sind angefallen?
Die Einnahmen aus der Tätigkeit betrugen für das Jahr / Dauer der Ausführung -Zeitraum der Tätigkeit April bis November insgesamt 21.050 EUR
Hast Du von der Tätigkeit gelebt?
Es war die einzige Tätigkeit, die ich in dieser Zeit ausgeübt habe und somit der alleiniger Verdienst.
Jegliche Ausgaben wie Miete, Lebenshaltungskosten, Fahrtkosten, welchle nicht unerheblich waren, da der Beschäftigungsort einfach 35 km weit weg lag - Arbeit & Fahren regelmäßig von Montag bis und inkl. Samstag -> 70 km pro Tag - sowie jedwede Anschaffungen für die Tätigkeit - hauptsächlich Büromaterial und Laotop, etc. wurden aus diesen Einnahmen geschöpft und vollumfänglich finanziert.
Welche Einnahmen gab es noch?
Von Januar - April insgesamt 3.500 € aus einem Anstellungsverhältnis
und 2.500 € für Dezember- gleichfalls aus einem Anstellungsverhältnis -> Selbständige Tätigkeit wurde auf Wunsch des Unternehmens in ein Anstellungsverhältnis umgewandelt
Wie warst Du krankenversichert?
Zur Zeit der Selbständigkeit wurde ein privater Krankenversicherungsbeiträge bezahlt.
Zudem hatte die private Krankenversicherung behauptet, die Kündigung nicht erhalten zu haben, sodass eine Doppelversicherung in der Tat vorlag in den Zeitraum November 2015 bus Januar 2016 und die private Krankenversicherung in diesem Zeitraum weiter bezahlt werden musste.
Aus Deinen Angaben kann man nur ableiten: "Mag sein, mag auch nicht sein."