Lebensmittelpunkt bald in Dubai, best practice für GmbH / Selbständiger?
Hallo,
folgende Frage:
Ich ziehe im Laufe des Jahres komplett mit meiner Familie um nach Dubai. Ich werde ca. 3 Jahre dort bleiben und dann wieder zurückkommen.
Ich bin in Deutschland geschäftsführender Gesellschafter von einer 1 Mann GmbH (Anteil 100% ) im Bereich Softwareentwicklung.
Ich zahle mir mein monatliches Gehalt aus und alle paar Jahre eine Ausschüttung.
Die GmbH muss wegen meinen Kunden in Deutschland bleiben. In Dubai werde ich ein auch Unternehmen gründen.
Da ich im Endeffekt die komplette Tätigkeit dieser 1 Mann GmbH dann im Ausland erledigen werden und mein Lebensmittelpunkt auch dann nicht mehr in Deutschland ist, frage ich mich wie und ob ich das steuerlich optimieren kann.
Ist es eine Option meiner GmbH eine Rechnung zu stellen? Soll ich mich weiterhin angestellt lassen und Gehalt auszahlen?
Mit ist leider nicht so ganz klar welche Optionen ich eigentlich habe, bzw. habe ich überhaupt Optionen?
Danke im Voraus
1 Antwort
Mit einer GmbH solltest Du eigentlich einen Steuerberater haben.
Um Dir die Problemstellung grob darzustellen:
- Jahr 2022. Jahr der Wegzugbesteuerung
- 2023, 2024 eventuell verlängerte unbeschränkte Steuerpflicht, weil § 2 Abs. 1, Außensteuergesetz greift.
- Zuzugbesteuerung
- GmbH Geschäftsführervergütung muss wie unterfremden Dritten gezahlt werden, weil sonst verdeckte Kapitalzufuhr droht.
Wenn Du einen Steuerberater hast, besprich es ganz ausführlich mit dem Kollegen.
Wenn Du keinen hast dann suche Dir einen der Erfahrungen mit Auslandbeziehungen hat.
Kluge Entscheidung, denn dieses Thema ist sehr individuell und als Berater muss man dem Mandanten sehr viele fragen stellen um das wirklich perfekt hinzubekommen. ich bin seit über 30 Jahren im internationalen Steuerrecht unterwegs und deshalb kann ich eben nur sagen, Du musst mit Deinem Berater am Tisch sitzen.
Noch eine Ergänzung:
Wenn der einzige Geschäftsführer der GmbH dauernd, also über ein Jahr in einem anderen Land sitzt, könnte der steuerliche (nicht der rechtliche) Sitz auch dorthin wandern, weil ja alle Entscheidungen des Unternehmens dort erfolgen.
Folge: Eventuell die Steuerwirksame Auflösung der stillen Reserven.
Hallo wfwbinder,
Steuerberater ist natürlich vorhanden. Aber tatsächlich hatte ich nicht das Gefühl er kennt sich aus.
Im Internet gibt eher Angebote wie "Dubai Auswandern und 0 Steuer für 6000 Euro Consulting..." oder die meisten wissen es einfach nicht.
Deine Antwort hat mir soweit geholfen, dass ich merke, dass ich mir einen Berater (offline) suchen muss, der damit Erfahrung hat. Ich denke das Forum ist dafür das Falsche.
Herzlichen Dank für die Mühe.