Lebensmittelpunkt bald in Dubai, best practice für GmbH / Selbständiger?

1 Antwort

Mit einer GmbH solltest Du eigentlich einen Steuerberater haben.

Um Dir die Problemstellung grob darzustellen:

  1. Jahr 2022. Jahr der Wegzugbesteuerung
  2. 2023, 2024 eventuell verlängerte unbeschränkte Steuerpflicht, weil § 2 Abs. 1, Außensteuergesetz greift.
  3. Zuzugbesteuerung
  4. GmbH Geschäftsführervergütung muss wie unterfremden Dritten gezahlt werden, weil sonst verdeckte Kapitalzufuhr droht.

Wenn Du einen Steuerberater hast, besprich es ganz ausführlich mit dem Kollegen.

Wenn Du keinen hast dann suche Dir einen der Erfahrungen mit Auslandbeziehungen hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Robert804 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 15:51

Hallo wfwbinder,

Steuerberater ist natürlich vorhanden. Aber tatsächlich hatte ich nicht das Gefühl er kennt sich aus.
Im Internet gibt eher Angebote wie "Dubai Auswandern und 0 Steuer für 6000 Euro Consulting..." oder die meisten wissen es einfach nicht.

Deine Antwort hat mir soweit geholfen, dass ich merke, dass ich mir einen Berater (offline) suchen muss, der damit Erfahrung hat. Ich denke das Forum ist dafür das Falsche.

Herzlichen Dank für die Mühe.

wfwbinder  07.02.2022, 16:49
@Robert804

Kluge Entscheidung, denn dieses Thema ist sehr individuell und als Berater muss man dem Mandanten sehr viele fragen stellen um das wirklich perfekt hinzubekommen. ich bin seit über 30 Jahren im internationalen Steuerrecht unterwegs und deshalb kann ich eben nur sagen, Du musst mit Deinem Berater am Tisch sitzen.

wfwbinder  07.02.2022, 19:24
@Robert804

Noch eine Ergänzung:

Wenn der einzige Geschäftsführer der GmbH dauernd, also über ein Jahr in einem anderen Land sitzt, könnte der steuerliche (nicht der rechtliche) Sitz auch dorthin wandern, weil ja alle Entscheidungen des Unternehmens dort erfolgen.

Folge: Eventuell die Steuerwirksame Auflösung der stillen Reserven.