Ware als Kleinunternehmen Eingekauft und zu Regelbesteuerung verkaufen?
folgende Problemstellung.
ich bin dieses Jahr noch Kleinunternehmer, falle aber im Nächsten Jahr in die Regelbesteuerung da ich die Umsatzgrenzen überschreite.
Nun habe ich Handelswaren die ich dieses Jahr eingekauft habe, (Umsatzsteuerlast blieb bei mir) und nächstes Jahr verkaufen werde, hierzu muss ich ja die 19% abführen, womit ich dann Verluste einfahren würde.
wie gehe ich das Thema richtig an?
1 Antwort
wie gehe ich das Thema richtig an?
Du solltest gucken dass Du die Sachen dieses Jahr noch loskriegst.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn für eine einzelne Ware die Vorsteuer mehr als 1.000 Euro beträgt. Dann wäre eine Vorsteuerberichtigung möglich.
Vielen Dank für die Antwort, 1000€ ist es leider nicht, sind i.d.R. Waren unter 500€ Netto wert.
dann muss ich wohl probieren das Lager zum Jahresende zu leeren und im nächsten Jahr neu anzufangen, leicht macht es das FA einem damit nicht
*Vorsteuerkorrektur
Nicht "-berichtigung". Richtig war die Vorsteuer vorher ja auch schon, nur haben sich jetzt die Nutzungsverhältnisse geändert, so dass nunmehr der Abzug der Vorsteuer möglich ist.
Ansonsten Top-Antwort, sogar mit Einbeziehung des § 44 (2) UStDV.