Auf meiner Meldebescheinigung zur Sozialversicherung (SV-Meldebescheinigung), die man von seinem Arbeitgeber gemäß § 25 DEÜV erhält, habe ich festgestellt, für das Jahr 2019

das mein Tatsächliches Entgelt (Entgelt Rentenberechnung), welches auf der SV-Meldebescheinigung ausgewiesen ist, höher ist, als das Bruttoarbeitsentgelt, das auch auf der SV-Meldebescheinigung ausgewiesen ist.

Das Bruttoarbeitsentgelt auf der SV-Meldebescheinigung entsprich dem gesamten SV-Brutto auf meiner Lohnabrechnung vom Dezember 2019.

Ich habe bei dem Unternehmen als Midijobber gearbeitet. Wie man die SV-Beiträge vom Lohn berechenet ist mir klar. Auch was/wie die Gleitzone ist, die bei einem Verdienst zwischen 450 und 1300 greift und funktioniert ist mir auch klar.

Es geht allein um die Meldebescheinigugn zur Sozialversicherung. Warum ist daruf das Tatsächliche Entgelt (Entgelt zur Rentenberechnung) > Bruttoarbeitsgelt.

Das SV-Brutto ist doch gerade das Entgelt was zur Rentenberechnung herangezogen wird?

Das ich meinem Arbeitgeber fragen könnte ist mir auch klar. Hat er sich allerdings verrechnet, dann wäre ich ja dumm ihm dies mitzuteilen.