Kann ich die Abgeltungssteuer durch kein/geringes Einkommen zurückholen?
Hallo zusammen,
ich habe einen relativ hohen Betrag in Aktien und Fonds angelegt, und möchte später (2-3 Jahren) dann davon leben. Da ich fast mein ganzes Berufsleben lang selbstständig war, und nur ein paar Jahre als Angestellter gearbeitet habe, werden meine Renteneinkünfte relativ gering ausfallen (ca. 500,-).
Jetzt habe ich gelesen, wenn die Jährlichen Einnahmen nicht mehr als 9700,- betragen, dann läge ich unter der Besteuerungsgrenze (Grenzsteuersatz) und ich könnte meine Gewinne aus Aktien (Steuer 25%) dann über die Steuererklärung zurückholen!
Erst einmal interessiert mich ob das was ich gehört habe auch so stimmt? Des Weiteren würde mich interessieren ob es eine finanzielle Obergrenze gibt, d.h. wenn ich im Jahr z.B. 60.000.- an Aktiengewinn mir auszahlen möchte, wäre die dann ganz Steuerfrei?
Für Tipps und Anregungen wäre ich euch sehr dankbar!!
BG Krulli
1 Antwort
Du mußt auf der Anlage KAP die Günstigerprüfung ankreuzen. Dann wird überprüft, ob die gezahlte Abgeltungssteuer über Deinem allgemeinen Steuersatz liegt.
Wenn Du allerdings 60.000 Euro in einem Kalenderjahr als Kursgewinn realisiert wird das nichts.
Es gibt 2 Möglichkeiten. Entweder du zahlst 25% Kapitalertragssteuer oder die Erträge zählen in das zu versteuernde Einkommen. Bei der zweiten Variante ist die Höhe entscheidend für den Steuersatz. Sind es mit den weiteren Einkünften weniger als der Freibetrag zahlst du null Steuer..danach steigt der Steuersatz langsam an. Bei 60.000 dürfte die Kapitalertragssteuer die bessere Variante sein.
“Wenn Du allerdings 60.000 Euro in einem Kalenderjahr als Kursgewinn realisiert wird das nichts.“
Das interessiert mich jetzt natürlich sehr, warum das jetzt nix wird? Hat denn die höhe des Aktiengewinn mit der Steuerfreiheit beim Grenzsteuersatz was zutun?