Ausversehen 2x Steuerklasse I angegeben. Wer ist jetzt mein Hauptarbeitgeber und mit welcher Steuerklasse?
Guten Abend,
ich habe Anfang letzten Monats einen weiteren Job neben meinem Hauptjob angenommen. Dort wurde ich wie bei meinem Hauptjob mit Steuerklasse 1 vermerkt. Meine SteuerID habe ich angegeben.
Der Zweitjob wurde jedoch Mitte des gleichen Monats bevor es eine Lohnabrechnung gab per Aufhebungsvertrag gekündigt. Mir wurde versichert ich bekomme mein Gehalt.
Meine Frage ist jetzt über welche Steuerklasse mein Hauptjob nun abgerechnet wird, nachdem mir mein Lohn aus meinem Zweitjob ausgezahlt wurde, welchen ich eigentlich über Steuerklasse 6 laufen lassen wollte, wie es richtig ist.
Vielen Dank für die Hilfe!
1 Antwort
Der Job, den du ZUERST hattest, wird auf Steuerklasse 1 abgerechnet. Der Job, der DANACH angemeldet wurde, wird auf Steuerklasse 6 abgerechnet. Das entscheidet das Finanzamt anhand deiner Steuer-ID. Zuviel gezahlte Steuern holst du dir über deine Steuererklärung in 2022 zurück.
Durch Werbungskosten beispielsweise, Pendlerpauschale etc. Woraus schließt du aus der Frage denn, dass der Grundfreibetrag nicht ausgeschöpft wird?
Um WK ging es doch hier gar nicht. Isoliert betrachtet kann es durch 2 x StKl1 oder durch LStKl 6 keine zuviel gezahlte Steuer entstehen, außer eben bei niedrigen Einkommen.
Ich dachte eigentlich dass alle anderen Arbeitgeber automatisch mit Steuerklasse 6 abrechnen müssen, wenn ein Arbeitgeber sich als Hauptarbeitgeber bei Elstam anmeldet. Hab ich das falsch verstanden?
Das ist doch richtig. Der erste Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter über Elstam anmeldet, rechnet automatisch auf Steuerklasse 1 ab, da es ja keinevweiteren Beschäftigungsverhältnisse gibt. Alle weiteren Arbeitgeber auf Steuerklasse 6. Nichts anderes habe ich geschrieben.
Wie gesagt, meiner Meinung nach hätte der Arbeitgeber bei der Anmeldung die Möglichkeit, die Steuerklasse zu beeinflussen. Ein neuer Arbeitgeber könnte also dann den bisherigen zum 'Nebenarbeitgeber' machen.
So hatte ich das bisher immer verstanden.
Hatte ja schon vorgestern danach gegoogelt. Und auch heute finde ich nur Treffer, die meine Vermutung bestätigen. Z. B. https://www.haufe.de/personal/entgelt/elstam-verfahren-fuer-arbeitgeber-und-arbeitnehmer/unzutreffende-elstam-und-falschanmeldung-als-arbeitgeber_78_478932.html
Auch hier, von der bayrischen Finanzverwaltung: https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Lohnsteuer_ELStAM/Arbeitgeber/Handlungsempfehlung_fuer_Arbeitgeber_bei_einer_irrtuemlichen_(Falsch)-Anmeldung_als_Hauptarbeitgeber.pdf
Danke für die Hilfe. Das beruhigt mich zu hören. Ich dachte schon ich muss alles wieder ummelden lassen und das mein Hauptjob nun zum Nebenjob wird und dauerhaft über Steuerklasse 6 abgerechnet wird.
Wodurch sollen denn zuviel gezahlte Steuern entstehen? Das kann doch nur bei sehr niedrigem Arbeitslohn passieren, bei dem im ersten Job der Grundfreibetrag nicht ausgeschöpft wird.