GWG Abschreiben: Rechnung mit oder ohne Mwst?
Kurze Frage:
Ich bin als Arbeitnehmer zu 100% im Homeoffice tätig und ich möchte gerne Arbeitsmittel als Werbungskosten abschreiben. Habe ein eigenes Büro, welches abschließbar ist, nur für den Job genutzt wird, usw. und ist alles soweit auch schon mit meine SB abgeklärt. Aber heute ist der Gute leider im Urlaub und ich habe eine dringende Frage:
Was ist in meinem Fall vorteilhafter für die sofortige Abschreibung GWG? Ein Möbelstück für...
- 750€ inkl. MwSt
- 750€ exkl. MwSt
Es handelt sich hierbei um ein gebrauchtes Möbelstück und habe die folgenden zwei Angebote von 2 Händlern für das identische Möbelstück.
Gehe ich recht in der Annahme, dass 750€ exkl. MwSt besser für mich ist, da Berechnungsgrundlage ja der Nettopreis ist und ich somit die vollen 750€ abschreiben könnte? Preis inkl. MwSt. würde doch implizieren, dass ich zwar die vollen 750€ zahlen müsste, hiervon aber nur den Nettopreis (750€-19%) abschreiben könnte. Ist das richtig so? Oder ist es in meinem Fall "Jacke wie Hose"?
Sorry aber stehe grad aufm Schlauch und muss mich schnell entscheiden😬
Besten Dank!!
3 Antworten
Wenn Du als Privatkonsument handelst, ist der Preis incl. Umsatzsteuer für Dich relevant - sowohl für das, was Du bezahlst, als auch für das, was Du konsequenterweise als Werbungskosten ansetzen kannst. Also ist ein Möbelstück für 750 EUR incl. MwSt. natürlich günstiger als eines für 892,50 EUR (750 EUR zzgl. MwSt.).
Die Grenze für die sofoertige Abschreibung liegt bei 800 EUR (netto) bzw. 952 EUR (brutto). Du kannst das Möbelstück also (sofern es als für die Arbeit relevant definiert werden kann) in diesem Jahr als Werbungskosten insgesamt geltend machen.
Nein, da liegen Sie falsch, als Arbeitnehmer (nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt) können Sie den preis inkl. Mehrwehrsteuer absetzen.
Also bei
- 750€
- 892,50€
am günstigsten ist somit Variante 1 , da es sich (steuerlich) nie lohnt mehr Geld für da gleiche Produkt auszugeben. Es gibt maximal 42 cent für jeden Ausgegeben Euro von der Steuer zurück.
Beim 2. Angebot wird der Verkäufer Dir als privaten Endkunden natürlich den Preis MIT Umsatzsteuer berechnen.
Dort kaufst Du dann teurer ein.
Warum Du dann noch überlegst, ob Du diesen teureren nimmst, erschließt sich mir nicht!?!
hast du eine Ahnung, wieviele Menschen nur wegen der Steuer Ausgaben tätigen .....
und die getätigten Ausgaben dann jahrelang in einer Garage / Schuppen liegen, weil sie nicht genutzt werden ....
Hattest Du den denn aufgeklärt???
Oder weißt er nicht, dass Du in der Funktion eines Endverbrauchers einkaufen würdest!
Ok, jetzt bin ich verwirrt: Gerade mit dem Händler gesprochen, erklärt dass ich kein Gewerbe habe und als Privatkunde einkaufen möchte. Er sagt mir kein Problem, kann mir das Regal für 750€ mit Rechnung OHNE MwSt verkaufen. Und ich habe explizit auch geklärt, dass ich ihm auch nur 750€ bezahle - "kein Problem"...!??
Fragen wir mal so rum: Wenn ich ihm jetzt tatsächlich nur 750€ bezahle, ergibt sich für mich irgendein Nachteil mit der Rechnung für 750€ OHNE MwSt bei der Steuererklärung später? Nein, oder? Ich kann trotzdem die vollen 750€ abschreiben, richtig?
Thks
Habe unter dem Kommentar von wurzlsepp6682 geantwortet.
Glaube hier lag der Denkfehler meinerseits: Händler 2 bietet zwar Rechnung ohne MwSt an, wird aber dann trotzdem den Betrag mit MwSt verlangen. Sollte dem so sein, erschließt sich mir dieses Angebot auch nicht ganz. Bin kein Steuertrickser und kenne mich hier entsprechend auch nicht gut aus... Konkret bat er mir übrigens 2 Optionen an:
Dem Gegenüber steht das Angebot von Händler 1, für das selbe Möbelstück: 750€ inkl. MwSt.
Händler 1 it is then I guess... Besten Dank!