Only Fans Gewerbe oder als Privatperson?
Ich bin Studentin und überlege mir einen OnlyFans account zu machen, weil ich einfach zum Monatsende kein Geld mehr für Lebensmittel etc habe. Ich würde keine Pornographie posten, sondern eher anzügliche Fotos von meinen Füßen etc. Ich habe eine Freundin, die onlyfans macht, allerdings kommt sie aus Österreich. Sie meint in Österreich ist eine Anmeldung für ein Gewerbe nicht zwingend nötig und man könnte es auch als Privatperson machen. Zu Deutschland habe ich dazu nichts gefunden. Ist es möglich ohne Gewerbe einen Account zu machen? Und wenn ich eine Gewerbe anmelde, muss ich da eine neue Bankkarte beantragen? Würden meine Eltern über eine Gewerbeanmeldung irgendwie erfahren? Ich bin zwar schon über 20 aber bin z. B noch mit meinen Eltern krankenversichert. Vielen Dank für Antworten!
2 Antworten
Was haben die Leute immer nur mit Füssen... na ja...
Wenn Du in Deutschland Einkünfte aus selbständiger Arbeit hast, dann ist das eine freiberufliche (z.B. künstlerische) oder gewerbliche (z.B. Handel treibende) Tätigkeit, die für Erlöse sorgt. Diese musst Du für eine ordnungsgemäße Versteuerung anmelden, denn die Einkünfte sollen nach Deinen Vorstellungen ja nicht nur 5 EUR im Monat betragen, sondern ein Vielfaches davon, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Das ist übrigens auch in Österreich so, denn den Status "Privatperson ohne steuerliche Relevanz" gibt es so nicht. Das ist dann eher ein Freiberuf, der nicht zu einem Gewerbe führt, wohl aber eine Versteuerung der Einkünfte fordert.
Was die Krankenversicherung anbelangt, so wirst Du ab einer gewissen Einkommensgrenze Dich selbst versichern müssen. Das sollte aber bei entsprechendem Einkommen dann auch kein Problem sein. In jungen Jahren kannst Du ggf. auch eine private Krankenversicherung wählen - prüfe die Alternativen.
Der Online-Vertrieb elektronischer Produkte, auch wenn diese als Kunstwerke deklariert werden, ist in der Regel als Gewerbe anzusehen, d.h. erfordert eine entsprechende Gewerbeanmeldung. Einzelne Produkte können von mehreren Personen erworben werden, d.h. während die Erzeugung der Materialien vielleicht noch einen künstlerischen Aspekt aufweist, ist der öffentliche Vertrieb davon mit hoher Wahrscheinlichkeit als Gewerbe einzustufen. Diese Praxis gilt übrigens auch in Österreich.
Du kannst eine Erstberatung bei einem Steuerberater gegen Honorar in Anspruch nehmen, um die steuerlichen Aspekte zu diskutieren und sauber aufzusetzen. Die laufenden Geschäfte kannst Du ggf. auch selbst erledigen, da es im wesentlichen um wiederkehrende Abrechnungen vom gleichen Typ geht.
Man muss in Deutschland keine Gewerbe anmelden um etwas gewerbliches machen zu dürfen; aber wenn man etwas Gewerbliches macht, dann muss man es anmelden.
Du willst mit dem OnlyFans Account nicht nur Einnahmen erzielen sondern auch Gewinn machen. Dein Account ist auch für alle zugänglich, die bereit sind zu bezahlen. Du hast also ein Gewerbe, wenn Du damit anfängst.
Wenn Du denselben Briefkasten wie die Eltern nutzt, dann werden die sich sicherlich wundern, denn nach der Gewerbeanmeldungen trudeln meist Briefe vom Finanzamt und der IHK ein.
Danke!! und woher weiß ist ob es freiberuflich oder gewerblich sein muss?