Ich arbeite in Berlin und habe im Oktober geheiratet. Ich habe meinen ersten Wohnsitz in Berlin behalten und meine Frau ihren in Göttingen. Ich arbeite in Berlin und halte mich von daher überwiegend dort auf, daher habe ich versucht, mich mit zweitem Wohnsitz in Göttingen anzumelden, was mir das Einwohnermeldeamt Göttingen mit folgender Begründung verwehrt hat:.

"Bei einer Anmeldung in Göttingen hätten Sie und Ihre Frau eine gemeinsamen Wohnung. Eine gemeinsame Wohnung muss laut dem Bundesmeldegesetz § 22 die Hauptwohnung sein. Daher ist eine Anmeldung mit Nebenwohnung hier nicht zulässig."

Muss ich das so akzeptieren? Es geht mir darum, Kosten für doppelte Haushaltsführung geltend machen zu können. Wenn ich mich mit Hauptwohnsitz in Göttingen anmelde, fallen in Berlin Steuern den zweiten Wohnsitz an.