Anhänger in GbR?
Moin,
ich gründe im November 2021 eine GbR mit insgesamt 2 Gesellschaftern.
In Vorbereitung habe ich im September 2021 einen Anhänger für 2000 € gekauft, der in Zukunft für die GbR genutzt werden soll.
Wir bekomme ich den Anhänger nun in das Eigentum der GbR, er soll dann auch auf die GbR zugelassen werden.
Kann ich den Angänger als vorbereitende Kosten steuerlich geltend machen? Im Kaufvertrag des Anhängers stehe ich als Privatperson.
1 Antwort
Du kannst den Anhänger in die GbR einlegen:
Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen; sie sind jedoch höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut
a)innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist, (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
Kann die GbR dann auch den Anhänger auf sich anmelden?
Eher nicht, aber von diesem Rechtszweig habe ich keine Ahnung. Ich mach bloß was mit Steuern.
Hier ist Sonderbetriebsvermögen sinnvoller, um die Vorsteuer zu retten.
Damit ist er selber Unternehmer geworden. Wenn er jetzt über eine Nutzungsvereinbarung der GbR den Anhänger überlässt und dies mit Umsatzsteuer berechnet, ist die Vorsteuer gerettet.
Die Nutzungsentgelte sind freilich Sonder-BE, aber er hat die Abschreibung als Sonder-BA.