Sonderausgaben in der Feststellungserklärung einer GbR?
Hallo.
In der Feststellungserklärung der GBR lassen sich die Sonderausgaben der Gesellschafter eintragen, wenn diese z. B. unterschiedliche Arbeitsmaterialien oder Geräte nutzen im Rahmen der Aufträge der GBR. Mus dazu jeder Gesellschafter eine extra EÜR anfertigen und beilegen? Also neben der einen EÜR für die GBR?
Sollte man Belege also Rechnungen direkt mitübertragen oder reicht die entsprechende EÜR wie etwa bei der Einkommenssteuererklärung?
1 Antwort
Es handelt sich nicht um "Sonderausgaben" (das ist ein feststehender Begriff für Ausgaben gem. § 10 EStG, sondern um "Sonderbetriebsausgaben" des Gesellschafters. Denn es geht um Betriebsausgaben, also Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind.
Soll keine Klugscheißerei sein, sondern ist wegen der Begrifflichkeiten wichtig.
Man macht dann eine Liste, in der man seine Sonderbetriebsausgaben aufführt.
Danke für Ihre Antwort. Sie haben natürlich vollkommen recht, es sind Sonderbetriebsausgaben. Dann reicht es also vorerst, diese im Rahmen der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung unter Sonderbetriebsausgaben aufzulisten? Und dort werden diese dann ebenso behandelt, wie als würde ich sie in der Einkommensteuererklärung absetzen, also AfA, GWG etc.?