Hallo, ich habe vor 2 Monaten eine Grafikkarte versteigert. Die Karte wurde bezahlt, und von mir versichert verschickt. Alles war anscheinend ok. Nun nach über 2 Monaten bekomme ich vom Käufer eine Mail auf Ebay: Die Karte sei defekt, ich solle ihm einen Retourenschein schicken und das Geld zurückzahlen... Die Karte war bevor ich sie verschickte niemals defekt, das ließe sich auch von Zeugen bestätigen; zudem verkaufe ich keine defekten Dinge.
Es handelte sich um eine Privatauktion, in der Beschreibung habe ich Umtausch, Gewährleistung und Garantie deutlich ausgeschlossen.
Der Käufer hätte ja in der Zeit alles Mögliche mit der Karte anstellen können, bin ich dann immer noch dafür verantwortlich?... Bin ich gesetzlich auf der sicheren Seite, wenn ich ihm seinen Wunsch höflich verwehre? Ebay könnte natürlich nach deren Regeln entscheiden, was aber gesetzlich keine Rolle spielt. Wie verhalte ich mich jetzt am besten?