Kann man sich beim Ehepartner mit Nebenwohnsitz anmelden und seinen Hauptwohnsitz behalten?
Ich arbeite in Berlin und habe im Oktober geheiratet. Ich habe meinen ersten Wohnsitz in Berlin behalten und meine Frau ihren in Göttingen. Ich arbeite in Berlin und halte mich von daher überwiegend dort auf, daher habe ich versucht, mich mit zweitem Wohnsitz in Göttingen anzumelden, was mir das Einwohnermeldeamt Göttingen mit folgender Begründung verwehrt hat:.
"Bei einer Anmeldung in Göttingen hätten Sie und Ihre Frau eine gemeinsamen Wohnung. Eine gemeinsame Wohnung muss laut dem Bundesmeldegesetz § 22 die Hauptwohnung sein. Daher ist eine Anmeldung mit Nebenwohnung hier nicht zulässig."
Muss ich das so akzeptieren? Es geht mir darum, Kosten für doppelte Haushaltsführung geltend machen zu können. Wenn ich mich mit Hauptwohnsitz in Göttingen anmelde, fallen in Berlin Steuern den zweiten Wohnsitz an.
5 Antworten
Göttingen scheint inzwischen keine Zweitwohnsitzsteuer mehr zu erheben. Insofern ist diese Gemeinde wohl eher daran interessiert, dass Du Dich mit Erstwohnsitz dort anmeldest, um entsprechende Gelder zu kassieren. Dazu wollen sie Dich evtl. bringen?
Hier ist immer wieder zu lesen, dass die steuerrechtliche Situation nicht von der melderechtlichen abhängig sei. Es käme vielmehr darauf an, wo der Familienmittelpunkt liege, also die gemeinsame Ehewohnung.
Wenn Ihr Euch allerdings aus zwei verschiedenen Städten zusammengefunden habt und nur an Wochenenden besucht, wird daraus ja nicht eine gemeinsame Ehewohnung.
Aber rein vom Melderecht her halte ich die Begründung der Stadt für hanebüchen. Der Par. 22 BMG begründet kein Ausschlusskriterium für Eheleute für einen Zweitwohnsitz, sondern er würde eher begründen, warum Du Dich dort mit Erstwohnsitz anmelden darfst, obwohl Du zeitlich mehr in Berlin bist.
So einfach ist es nicht, denn das Finanzamt in Berlin akzeptiert durchaus einen Nebenwohnsitz in Göttingen für die doppelte Haushaltsführung.
Aber vermutlich nur, wenn beide Ehepartner in Berlin ihren Erstwohnsitz/Lebensmittelpunkt haben. Eine Wochenendehe wird nicht gefördert.
Ja muss man. Es zählt beim Wohnsitz immer die Geschichte dazu. Das wußte ich auch früher nicht. Wenn man steuerlich was absetzen will . Sonst ist es egal . Vielleicht spielt es bei der Gez auch eine Rolle.
Tja anders gehts aber nicht!
Und die doppelte Haushaltsführung kommt ja gerade dann zum Tragen, wenn Du einen NEBENWOHNSITZ/ZWEITWOHNSITZ am Ort der Arbeit hast!
Es geht mir darum, Kosten für doppelte Haushaltsführung geltend machen zu können.
Dann frag doch eine steuerrelevante Frage und keine melderechtliche. Das Steuerrecht kennt keinen "Haupt-", "Neben-" oder "Zweit"-Wohnsitz.
Das Finanzamt in Berlin
Berlin hat 21 Finanzämter.
"Das" Finanzamt hat offenbar einen Mitarbeiter, der keine Ahnung hat. Aber mit dem normalen Bürger kann man's ja machen.
Was eine doppelte Haushaltsführung ist, bestimmt aber nicht das Finanzamt, sondern § 9 (1) Nr. 5 Sätze 2 und 3 EStG.
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Suche und unterstreiche das Wort "Nebenwohnsitz":
Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus
Genau das ist ja der Fall, wenn ich nicht arbeite. Um welches Finanzamt es sich handelt, halte ich hier für nicht relevant.
Hast du das Wort "Nebenwohnsitz" unterstrichen? Ich sehe nichts.
Im Übrigen sind die Leute im FA Zehlendorf im Schnitt etwas gutgelaunter und wissen auch mehr als beispielsweise im FA Mi/Ti. Das liegt an der Kundenstruktur und an der Geschichte.
Wo soll ich das unterstreichen? Ich hatte übrigens auch beim FA in C-Burg angerufen. Dort haben sie nach meiner Steuernummer gefragt und mich dann an mein FA (das ich hier aus Datenschutzgründen nicht nennen möchte) verwiesen. Das Gleiche ist mir nun auch mit Z. passiert. Der erneute Anruf bei meinem FA hat sich ergeben, dass Göttingen eigentlich nicht meine Anmeldung als Zweitwohnsitz ablehnen darf, da ich mich überwiegend in Berlin aufhalte (BMG § 22.1 und 22.3). Andererseits sei das Melderecht Ländersache. (was mir neu ist) Wenn ich mich mit Hauptwohnsitz woanders und mit Nebenswohnsitz in Berlin melden würde, fiele hier auch keine Steuer für den 2. Wohnsitz an, da die Berliner Wohnung aus beruflichen Gründen gehalten wird. Und ich könne so oder so die Kosten für doppelte Haushaltsführung ansetzen, denn dem FA sei es egal, ob ich meinen ersten oder 2. Wohnsitz in Göttigen habe.
Vielleicht sind diese Infos auch für andere relevant.
denn dem FA sei es egal, ob ich meinen ersten oder 2. Wohnsitz in Götti[ n]gen habe.
Anscheinend ist der Groschen nun doch noch gefallen. Fein.
Das Finanzamt in Berlin fordert aber die Anmeldung mit Nebenwohnsitz für die Anrechnung einer doppelten Haushaltsführung. Daher spielt das Melderecht hier eine Rolle.