Wo/ wie freiberuflichen Verlustvortrag bei ELSTER Online eintragen (Student)?
Hallo liebe Community,
ich muss für 2019 und 2020 eine Steuererklärung abgeben.
Ich bin hauptberuflich Studentin (Zweitstudium - Master) und habe seit 2018 nebenbei eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet.
Nun habe ich erstmals erfahren, dass man ab dem Zweitstudium einen Verlustvortrag geltend machen kann (Fahrtkosten zur Uni, aber auch Arbeitsstelle etc) und möchte dies gerne tun.
Dadurch, dass ich laut meinen Recherchen dafür allerdings die Anlage N nutzen soll als Student (nichtselbständige Tätigkeit) bin ich unsicher, wo ich die Ausgaben für meine freiberufliche (selbstständige) Tätigkeit angebe.
Beispiel: Ich hätte in Anlage N die Möglichkeit meine Arbeitsstätte der freiberuflichen Tätigkeit als Betriebsstätte anzugeben, allerdings bin ich eben nicht sicher, ob ich es dort angeben kann/darf. Vor allem müsste ich es dann im Format (x/Tage die Woche etc angeben), also nach einer Regelmäßigkeit, die so gar nicht stattgefunden hat.
Mein geplantes Vorgehen wäre bisher so:
- ESt
- EÜR (da freiberuflich)
- Anlage N (für Verlustvortrag)
- ... (fehlt noch was?)
Meine Fragen nun:
- Wo gebe ich die Ausgaben der freiberuflichen Tätigkeit im Rahmen des studentischen Verlustvotrages an? Ist es bei Anlage N okay/möglich, oder sollte es lieber woanders sein?
- Klar, in der EÜR gebe ich die Ausgaben an, aber die sind dann ja nicht automatisch im Verlustvortrag berücksichtigt, oder?
Besten Dank im Voraus.
1 Antwort
Wo gebe ich die Ausgaben der freiberuflichen Tätigkeit im Rahmen des studentischen Verlustvotrages an?
Dafür machst Du die Anlage EÜR und das Ergebnis in die Anlage "S" (selbständige Arbeit).
In die Anlage N gehören die Werbungskosten von Arbeitnehmern.
Aber Du kannst Dir auch die Anlage "N" sparen und alles in die Anlage EÜR eintragen, denn vermutlich wird ja Dein weiterführendes Studium mit DEinem Arbeitsgebiet zu tun haben
Da haben wir wieder den Grundirtum bei den Studenten. Wo Du es einträgst ist egal, denn der Verlust durch die Kosten für das Studium, die in Deiner Anlage "N" eingetragen sind, wird natürlich zuerst mit den positiven Einkünften des Jahres ausgeglichen und nur wenn der Verlust höher ist, als die Einkünfte, wird ein "Verlustvortrag" daraus.
Ich kann nicht sagen, "meine 9.500,- Euro Gewinn, will ich mit dem Grundfreibetrag verrechnen und den Verlust aus der anderen Einkunftsart, den will ich auf das nächste Jahr vortragen. Das klappt nicht.
Danke. Wenn ich alles allerdings bei EÜR eintrage, dann kann ich den Verlust ja nicht in mein erstes Arbeitsjahr übertragen - was ja der Sinn eines Verlustvotrages als Student ist, oder?
MfG