Wie muss man die Anlage KAP bei der Steuererklärung richtig ausfüllen, wenn man den Sparerfreibetrag falsch verteilt hat (Freistellungsauftrag vergessen)?

2 Antworten

Ja, es werden alle Kapitalerträge (Gewinne und Verluste aus Wertpapiergeschäften, Zinsen und Dividenden) jeweils bei allen Banken, Brokern und Versicherungen angegeben.

Da hierbei der Sparerpauschbetrag von 801 EUR automatisch angewandt wird, würde bei Weglassen von Bescheinigungen zu unterstellen sein, dass Du für diese Erträge keine Steuern zahlen möchtest. Der von den einzelnen Instituten in Anspruch genommene Freibetrag wird zwar dem BzSt gemeldet, d.h. die bereits dadurch abgedeckten Beträge könntest Du weglassen, aber die Summen werden dann in Deiner Übersicht nicht mehr stimmen.

Daher solltest Du für 2022 vielleicht mal die Freistellungsaufträge neu vergeben - auf der Basis der jetzt für 2021 angefallenen Erträge.

Theoretisch hättest Du heute (31.12.) noch die Chance, einen Freistellungsauftrag für 2021 einzurichten, der dann im Zuge der Steuerverprobung zum Jahresende zur Anwendung kommen könnte. Ich vermute jedoch, dass Banken solche Last-Minute-Spielchen nicht umsetzen und es daher dafür zu spät ist. Versucht habe ich das jedoch noch nicht selbst. Für 2019 und 2020 ist es aber auf jeden Fall zu spät, jetzt noch etwas zu korrigieren.


Raffael123 
Beitragsersteller
 01.01.2022, 20:43

Hallo, danke für die Antwort. Ich verstehe leider nciht ganz, welche Beträge ich in welches Feld in der Anlage KAP eintragen muss - ich hoffe der Link funktioniert:

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=AE12C82FFF871721FFB1

Ist meine Interpretation richtig?

Feld 7: Hier die Summe aller Kapitalerträge eintragen
Feld 8: Nur die Gewinne aus Aktienverkäufen
Feld 9 bis 11 kann ich leer lassen
Feld 12: Hier die 55,47€ Zinsen eintragen(LBS, Freistellungsauftrag war vorhanden)
Feld 13: Kann ich hier einfach "0" eintragen?
Feld 14 bis 27: Muss ich hier etwas eintragen?
Feld 48 bis 50: Hier würde ich die bereits bezahlten Steuern eintragen
Feld 54 bis 61: Muss ich hier etwas eintragen?

Hätte das dann so seine Richtigkeit für meinen Fall? Ich würde mich sehr über Tipps freuen ;-)

gandalf94305  02.01.2022, 02:13
@Raffael123

Ich weiß nicht, welche exotischen Banken Du hier involviert hast, aber ich erhalte von allen Banken und inländischen Brokern eine Jahressteuerbescheinigung, in der die Angaben aufgeschlüsselt sind.

Abgesehen davon scheinst Du die Papierform für die Abgabe nutzen zu wollen. Das kannst Du zwar tun (wenn es keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit gibt), aber es geht auch elektronisch per Elster. Vorteile liegen u.a. in der genauen Übermittlung der Werte, der schnelleren Bearbeitung und der elektronischen Benachrichtigung über den Bescheid. Außerdem kannst Du über die Belege der "vorausgefüllten Steuererklärung" die Daten zu Kapitalerträgen elektronisch abrufen und in die Anlage KAP einfüllen lassen.

Die Banken schicken dir einmal im Jahr ne Steuerbescheinigung in der alles drin steht und auch wo in der KAP du es eintragen musst. Das musst halt zammenrechnen am besten mit ner Excel.

Und dann die Freibeträge neu verteilen.


Vermieterheini1  12.01.2022, 19:14

Nicht nur richtig, sondern auch VOLLSTÄNDIG.

D.h. an muss weltweit ALLE Kapitalerträge in diesem Steuerjahr angeben,

auch dann wenn diese nur ein einziger Cent sind!

Maßgeblich ist das Jahr vom Wertstellungsdatum = Zufluss.