Ferienhaus Ungarn?
Kann man mit einem Ferienhaus in Ungarn in Deutschland Steuernsparen ?
1 Antwort
Für die Einkommensteuer:
Nein.
Bei Vermietung:
Ungarn ist in der EU, es gilt das Belegenheitsprinzip. Heißt: Die Mieteinkünfte werden nur in Ungarn versteuert und unterliegen in Deutschland auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist:
Wird ebenfalls und Ungarn versteuert, unterliegt hier aber dem Progressionsvorbehalt. Allerdings gibt es eine Verlustabzugsbeschränkung, so dass sich ein Verlust nicht auswirkt.
Bei Selbstnutzung oder bei Verkauf außerhalb der Spekulationsfrist: Keine Steuerrelevanz.
Bei gewerblichem Handel:
Da gilt trotzdem das DBA.
Für die Grunderwerbsteuer und für die Grundsteuer:
Ja, weil beide in Deutschland nicht anfallen.
Für die Umsatzsteuer:
Ja, weil der Ort der Leistung oder Lieferung in Ungarn ist und in Deutschland daher keine Umsatzsteuer anfallen kann.
Andere Steuern fallen mir leider nicht ein.