Nachhilfe in der Schweiz aus Deutschland (online)?
Hallo zusammen,
In den nächsten Wochen habe ich vor, Nachhilfe an schweizerische Schüler als Selbständig (Freiberufller) aus Deutschland (online)zu geben.
Ich habe mich darüber erkundigt, wie das Ganze rechtlich und steuerlich aussehen soll, zB aus hier:
https://www.finanzfrage.net/g/frage/nachhilfe-geben-ueber-skype-aus-dem-ausland---steuerrechtliches
Also, wenn ich richtig verstanden habe:
- Da ich den Unterricht online aus Deutschland als Privatdozent (Freiberufler) zu einer Privatperson (Schüler) in der Schweiz anbiete, benötige ich weder eine Arbeitsbewilligung für die Schweiz noch ein Arbeitsvertrag mit den Kunden, sondern nur Rechnungen, die die Kunden unterschreiben sollen.
- Die Zahlungen kann ich durch Überweisungen an meinem Bankkonto durchführen lassen und dann muss das Ganze steuerlich nur in Deutschland geregelt werden.
Kann mir das jemand eventuell bestätigen?
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Ja, das ist so richtig.
Du hast ja keinen Anstellungsvertrag mit den Schülern, sondern einen Dienstvertrag.
Richtig, aber weil Du in der Schweiz nur Privatkunden hast, musst Du denen Umsatzsteuer berechnen, wenn Du kein Kleinunternehmer bist.
Mit "denen Umsatzsteuer berechnen" meinen Sie, dass ich den Umsatz, dass ich mit den Kunden mache, dann hier in Deutschland mit der Steuererklärung versteuern lassen muss, richitg? Oder ist es etwas anders hier von Ihnen gemeint?
Ah jetzte verstehe ich, was Sie meinen:
https://www.kleinunternehmer.de/
Mit der Arbeit als Nachhilfelehrer allein überschreite ich die 22.000 EUR Grenze auf keinen Fall. Wenn ich aber dazu mein Beruf als Werkstudent (Angestellt) addiere (17.000 EUR im Jahr) dann werde ich doch am Ende des Jahres die 22.000 EUR wahrscheinlich überschreiten.
Aber ob ich Kleinunternehmen bin oder nicht bezieht sich nur auf den Umsatz als Nachhilfelehrer, richtig?
Ja, gerade gefunden, und genau mit der Antwort von Ihnen:
https://www.finanzfrage.net/frage/zaehlt-das-einkommen-von-einem-angestellten-zu-den-umsatz-der-kleinunternehmerregelung
Vielen vielen Dank nochmal!
Ist das jetzt nur so eine Idee oder steht das konkret in der Planung?
Die Lehrpläne in der Schweiz unterscheiden sich doch erheblich von denen in Deutschland.
Zudem gelten Deutsche in der Schweiz nicht gerade als Sympathieträger.
Ich plane es als Nebeneinkommen, da ich damit zeitlich flexibel wäre. Ja die zwei Aspekte kenne ich, aber ich kann mich das einarbeiten bzw. hoffe, dass kein grosse Hindernis wird.
"noch ein Arbeitsvertrag mit den Kunden"
Logisch, wäre mir neu, dass Nachhilfelehrer neuerdings von den Kunden per Arbeitsvertrag eingestellt werden!
Danke schön! Das heisst, ich muss mich auch gar nicht in der Schweiz für den Vorsteuerabzug anmelden und die 90 Tage Schwelle beachten, richtig?