Keine freiberufliche / selbstständige Tätigkeit angemeldet, wie verhalte ich mich korrekt?
Hallo Zusammen, danke vorab!
Ich hatte 2018-2020 als engagierter Musiker von Coverbands Einkommen, aber ich hatte mich nicht als Freiberufler oder Selbständiger beim Finanzamt angemeldet, weil ich naiverweise nicht wusste, dass ich das muss. Ich habe euch mal alle Einkünfte kurzer Hand aufgeführt, für maximale Transparenz.
Da ich Student war, hatte ich keinen Druck die Steuererklärung abzugeben. Nun will / muss ich die Jahre erklären und weiß nicht, wie ich vorgehen soll.
Da ich in versch. Threads unterschiedliches gelesen habe, hätte ich gern eure Meinung zu folgenden Fragen:
1) Soll ich meine freiberufler / selbständige Einkünfte direkt in der EÜR und Anlage S erklären, ohne zusätzliche Hinweise an das Finanzamt?
2) Da ich weder mit der Band (GbR) noch mit den freiberuflichen Tätigkeiten über den Freibetrag (2400€), bin ich dafür ohnehin nicht steuerbefreit?
3) Wenn eure Devise ist „den richtigen Weg zu gehen“, wie ich schon häufiger in anderen Beiträgen gelesen habe, - was ist damit gemeint? Rechtsberatung, Geständnis beim Finanzamt?
Das Finanzamt erkennt Cover-Musiker wohl nicht immer als Freiberufler an, deswegen habe ich auch immer „Ständerständiger“ dazugeschrieben.
Ich bin sehr dankbar für jeden konstruktiven Hinweis, danke für die große Hilfe!
2 Antworten
Fülle einfach per Elster die Formulare aus und Du wirst sehen, dass nach Deinen hier genannten Zahlen gar keine Einkommensteuerschuld entstehen wird.
Also Entwarnung.
NAch den Zahlen könnte höchsten in 2020 überhaupt etwas herauskommen.
Aber da hast Du in Deiner Berechnung weder die Vorsorgepauschale noch den Härteausgleich berücksichtigt und deshalb wird auch in 2020 die Steuerschuld 0,- Euro sein.
Wie @Eifelia schon schrieb, es ist möglich, das der FRagebogen zur steuerlichen Erfassung noch angefordert wird,. Selbst würde ich den nciht abgeben.
Nur die Einkommensteuererklärung 2020 und abwarten.
1) kannst Du machen, ggf. wird der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nachgefordert
2) Freibetrag? Meinst Du die sog. Übungsleiterpauschale gem. §3 Nr 26 EStG? Den gibt es nur für
"nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke", trifft das denn überhaupt auf Dich zu?
3) Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln, Gewinne mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, Steuererklärungen abgeben. Was die GbR angeht, für die muss ebenfalls ein Gewinn ermittelt und eine Feststellungserklärung abgegeben werden.
Da die genannten Einkünfte 18 und 19 unter dem Grundfreibetrag liegen, reichen hier ggf. kurze Erläuterungen. Die Frist zur Einreichung der Erklärung 2020 ist allerdings bereits abgelaufen und es laufen bereits Verspätungszuschläge auf - es sei denn, Du beauftragst einen Steuerberater, der hat noch Frist (die Kosten dürften allerdings höher sein als die bisherigen VZ, also mach Dich ran)
Ständerständiger 🤭🤭? Der war gut.
Freiberufliche Tätigkeit ist der umgangssprachliche Ausdruck für das, was im EStG "selbständige Tätigkeit' heißt (lese § 18 EStG), das ist also dasselbe. Was Du meinst, ist gewerbliche Tätigkeit gem. § 15 EStG, dafür bedarf es einer Gewerbeanmeldung. Lass es erst mal unter selbständig kaufen, das FA meldet sich schon, wenn es das anders sieht.
Vielen Dank! Toll, dass ihr gemeinnützig hier Fragen beantwortet! Denken Sie, dass ich zuvor den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen sollte und dann auch die Elsterformular für die letzten Jahre mit der neuen Steuernummer ausfüllen sollte?