Keine freiberufliche / selbstständige Tätigkeit angemeldet, wie verhalte ich mich korrekt?

2 Antworten

Fülle einfach per Elster die Formulare aus und Du wirst sehen, dass nach Deinen hier genannten Zahlen gar keine Einkommensteuerschuld entstehen wird.

Also Entwarnung.

NAch den Zahlen könnte höchsten in 2020 überhaupt etwas herauskommen.

Aber da hast Du in Deiner Berechnung weder die Vorsorgepauschale noch den Härteausgleich berücksichtigt und deshalb wird auch in 2020 die Steuerschuld 0,- Euro sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Musiker007 
Beitragsersteller
 14.11.2021, 11:50

Vielen Dank! Toll, dass ihr gemeinnützig hier Fragen beantwortet! Denken Sie, dass ich zuvor den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen sollte und dann auch die Elsterformular für die letzten Jahre mit der neuen Steuernummer ausfüllen sollte?

wfwbinder  14.11.2021, 14:38
@Musiker007

Wie @Eifelia schon schrieb, es ist möglich, das der FRagebogen zur steuerlichen Erfassung noch angefordert wird,. Selbst würde ich den nciht abgeben.

Nur die Einkommensteuererklärung 2020 und abwarten.

1) kannst Du machen, ggf. wird der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nachgefordert

2) Freibetrag? Meinst Du die sog. Übungsleiterpauschale gem. §3 Nr 26 EStG? Den gibt es nur für

"nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke", trifft das denn überhaupt auf Dich zu?

3) Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln, Gewinne mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, Steuererklärungen abgeben. Was die GbR angeht, für die muss ebenfalls ein Gewinn ermittelt und eine Feststellungserklärung abgegeben werden.

Da die genannten Einkünfte 18 und 19 unter dem Grundfreibetrag liegen, reichen hier ggf. kurze Erläuterungen. Die Frist zur Einreichung der Erklärung 2020 ist allerdings bereits abgelaufen und es laufen bereits Verspätungszuschläge auf - es sei denn, Du beauftragst einen Steuerberater, der hat noch Frist (die Kosten dürften allerdings höher sein als die bisherigen VZ, also mach Dich ran)

Ständerständiger 🤭🤭? Der war gut.

Freiberufliche Tätigkeit ist der umgangssprachliche Ausdruck für das, was im EStG "selbständige Tätigkeit' heißt (lese § 18 EStG), das ist also dasselbe. Was Du meinst, ist gewerbliche Tätigkeit gem. § 15 EStG, dafür bedarf es einer Gewerbeanmeldung. Lass es erst mal unter selbständig kaufen, das FA meldet sich schon, wenn es das anders sieht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

Musiker007 
Beitragsersteller
 14.11.2021, 11:50

Vielen Lieben dank für die ausführliche Antwort!