Darf ich Spenden gegen Dienstleistung annehmen?
Hallo ihr Lieben,
konkret geht es darum: ich habe gerade eine Ausbildung zur Yogalehrerin gemacht und werde in 3 Monaten wieder im Ausland sein.
Nur innerhalb der 3 Monate möchte ich gerne Kurse anbieten. Ich habe eine private Haftpflicht, die auch Schäden an anderen Leuten abdeckt.
Kann ich Yogastunden gegen Spende anbieten? Natürlich setzt das voraus, dass die Leute nicht zahlen müssten und so viel Zahlen können, wie sie möchten.
Ist das legal?
Vielen Dank für die Hilfe
3 Antworten
Du kannst Dein Vergütungsmodell nach Belieben wählen. Legal ist das, aber es sind keine Spenden, sondern gewöhnliche Einkünfte. Daher solltest Du das Wort "Spende" vermeiden. In anderen Sprachen ist der entsprechende Terminus ggf. weniger mit dem steuerrechtlichen Begriff verbunden und muss mit "tax-deductible" oder ähnlichem verbunden werden, damit er die gleiche Bedeutung wie im Deutschen bekommt.
Überlege Dir jedoch, wie Du auf Deine Kosten kommst, denn ein freiwilliges Vergütungsmodell mag über einen gewissen sozialen Zwang tatsächlich Einkünfte generieren, aber ich weiß nicht, ob das für den Lebensunterhalt reicht.
Da es sich um Einkünfte handelt, solltest Du eine freiberufliche Tätigkeit als Yogalehrerin beim Finanzamt anmelden, wenn Yoga nicht nur ein Hobby bleiben soll. Vorteil: wenn Dein Geschäft nicht nur Hobby ist, sondern auch eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht erkennen läßt, dann kannst Du Betriebsausgaben geltend machen, die die Einkünfte mindern (z.B. also Reise- und Unterkunftskosten). Achtung: als Gewerbe (im Gegensatz zum Freiberuf) würde es gelten, wenn Du andere Yoga-Lehrer ausbildest oder Produkte verkaufst (z.B. Öle, Matten, Kleidung, Bücher).
Was ist eine Spende?
Von Spenden spricht man in der Regel bei Zuwendungen in Zusammenhang mit dem steuerlichen Spendenabzug nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG). Als Spendenempfänger kommen dabei steuerbegünstigte ("gemeinnützige") und öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes in Frage. Wir beschränken uns im Folgenden auf Spenden an steuerbegünstigte ("gemeinnützige") Einrichtungen.
Zivilrechtlich ist eine Spende eine Schenkung in Sinne von § 516 ff BGB - also eine unentgeltliche Zuwendung. Unentgeltlich bedeutet dabei, dass der Vermögenszufluss ohne Gegenleistung erfolgt.
Steuerlich abzugsfähig sind Geld- und Sachspenden. Arbeitsleistungen und andere "Nutzungen" (z. B. die kostenlose leihweise Überlassung von Maschinen und Geräten) können nicht als Spende behandelt werden.
Falls Du der Meinung ist, dass Deine Einnahmen aus dem Unterricht steuerfrei wären, weil Du sie "Spenden" nennst bzw. den Schülern freistellst, ob und wie viel sie bezahlen, liegst Du damit falsch - die Zahlbeträge stellen ganz normale Einkünfte dar.
Yogaunterricht ist eine gewerbliche Tätigkeit und als selbständige Yogalehrerin unterliegt Du dee Rentenversicherungspflicht.
Wenn Du also ein Gewerbe anmeldest und Dich bei der Rentenversicherung anmeldest, steht Deinem Vorhaben nichts im Wege.