Wird Steuerrückerstattung vom Wohngeld abgezogen?

1 Antwort

Nein, eine Steuererstattung wird nicht angerechnet.

Beim Wohngeld wird ja immer der Bruttolohn zugrunde gelegt (und dann werden pauschale Abzüge vorgenommen). Daher ist es nur logisch, dass eine reale Steuerzahlung oder eben -Erstattung, keinen Einfluss hat.

Das findet sich auch in diesem Artikel.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj7gpWZk_X0AhUhh_0HHTf7A4IQFnoECAgQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.sozialleistungen.info%2Fwohngeld%2Feinkommen-des-haushalts%2F&usg=AOvVaw1oUL_4_aCS74TGl2fVJuiI