Reverse Charge auf Dropbox Rechnung nicht angegeben?
Dropbox mit sitzt in Irland, schickt mir Monatlich eine Rechnung zu.
Aufgrund dessen, dass ich nur das Standard Abo habe und nicht die "Business" oder "Professional" version, erlaubt Dropbox es mir nicht meine USt-ID Nummer anzugeben und mich als Unternehmen kenntlich zu machen, deswegen werden mir auf der Rechnung wie es scheint Irische Umsatzsteuer berechnet.
Auf der Rechnung ist kein Vermerk wie z.B "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder sonst irgend eine Anmerkung über das Reverse-Charge Verfahren. Was auch Sinn ergibt, da Dropbox nicht weiß, dass ich ein Unternehmer bin.
Ist diese Rechnung überhaupt vom Reverse-Charge-Verfahren abgedeckt und muss ich jetzt sowohl Irische als auch Deutsche Umsatzsteuer zahlen?
Wie genau verbuche ich dies in meiner Buchhaltung (SevDesk), einfach 0% Steuern angeben?
3 Antworten
Hier wurde deutsche USt abgerechnet. Irland hat einen Tarif von 23%.
Die deutsche ist faktisch falsch, da du Unternehmer bist - aber dennoch richtig, weil du dich nicht als solcher zu erkennen gegeben hast. Du kannst hier die deutsche USt nicht als Vorsteuer abziehen und musst §13b-Steuer berechnen (die du dann aber wieder abziehen kannst).
Dass der Ire das nicht draufgeschrieben hat, ändert an der deutschen Rechtslage nicht.
Bei 1,91 Euro ist das aber hoffentlich nicht existenzgefährdend.
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Praktisch würde ich aber einfach die deutsche USt als Vorsteuer abziehen und es einer späteren Bp überlassen, das zu bemängeln und nachzufordern. Wenn es denn überhaupt aufgegriffen wird.
Ein Blick auf §15 Absatz 1UStG dürfte dir da Gewissheit geben.
BIn zwar etwas spät hier, aber vielleicht hilft es späteren Lesern dieses Threads...
Mit " zu erkennen geben, dass man Unternehmer ist" ist die Hinterlegung der eigenen VAT-ID beim Lieferanten (in diesem Fall Dropbox Irland) gemeint. Nur, wenn diese beim Lieferanten vorliegt und auf der Rechnung genannt wird, kann das Reverse Charge-Verfahren angewandt werden. Ohne dieses kein Vorsteuerabzug.
Diese VAT-ID bekommt man vom Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) zugeteilt, sie muss separat beantragt werden und ist nicht die Steuernummer.
Wer seine Buchhaltung selber macht, sollte sich damit auch schon etwas auskenen und kein Laie sein, das ist ja peinlich!!!
Hoffe ich konnte weiterhelfen
Wir haben auch von Dropbox eine solche Rechnung erhalten.
Die Rechnungen sind falsch.
Wie schon richtig erkannt wurde, wird die deutsche Umsatzsteuer auf der Rechnung angegeben.
Aber Dropbox gibt eine irische UID an.
Um eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer anzugeben, ist auch eine deutsche UID notwendig.
Daher stellt sich mir die Frage, führt Dropbox die Umsatzsteuer an den deutschen oder den irischen Fiskus ab?
Aber ist es nicht so, dass ich jetzt quasi einmal den Brutto Betrag gezahlt habe, jetzt auf den Brutto Betrag Umsatzsteuer zahle und mir dann wahrscheinlich nicht mal die Vorsteuer wiederholen kann da auf der Rechnung weder meine USt-Id angegeben ist noch ein Vermerk auf die Umkehrung der Steuerschuld?
Soweit ich weiß muss dies angegeben sein ansonsten erlaubt das Finanzamt keinen Vorsteuerabzug.