Steuerlicher Umgang mit Pfand?
Hallo,
folgendes Problem:
Ich bin Kleinunternehmer und repariere Lenkgetriebe. Diese kosten etwa 400 Euro und ich nehme zusätzlich einen Pfand in Höhe von 200 Euro für die Sicherstellung der Rücksendung des alten Getriebes.
Wie behandle ich nun den Pfandbetrag in meiner EÜR ?
Ich habe mal gelesen, daß Pfandbeträge nicht umsatzrelevant sind, da sie keine Leistung sind. Stimmt das ?
Manschmal bekomme ich das Getriebe trotz Pfand nicht zurück und habe somit aber einen erhöhten Umsatz.
Ich könnte natürlich den Pfandbetrag grundsätzlich mit auf die Rechnung schreiben und als Einnahme deklarieren, ... und die Rückzahlung dann als Ausgabe, ... aber so bekomme ich dann mit der 22.000 Euro Grenze für Kleinunternehmer ein Problem.
Habt Ihr eine Idee, wie ich das am besten machen kann ?
Vielen Dank.
Bernhard
1 Antwort
Danke erst mal. Der Artikel bezieht sich auf Leergut und Transporthilfsmittel. Bei Mieten beispielsweise ist das wohl anders geregelt:
"Wird Kaution versteuert?
Erst wenn die Kaution bei Mietende einbehalten wird, ist sie steuerlich auch als Einnahme zu behandeln, wie unter anderem das Finanzgericht München (Aktenzeichen Az. 9 K 1013/01) geurteilt hat."
Was trifft den nun bei mir zu ??