Tatsächliches Entgelt höher als Bruttoarbeitsentgelt?
Auf meiner Meldebescheinigung zur Sozialversicherung (SV-Meldebescheinigung), die man von seinem Arbeitgeber gemäß § 25 DEÜV erhält, habe ich festgestellt, für das Jahr 2019
das mein Tatsächliches Entgelt (Entgelt Rentenberechnung), welches auf der SV-Meldebescheinigung ausgewiesen ist, höher ist, als das Bruttoarbeitsentgelt, das auch auf der SV-Meldebescheinigung ausgewiesen ist.
Das Bruttoarbeitsentgelt auf der SV-Meldebescheinigung entsprich dem gesamten SV-Brutto auf meiner Lohnabrechnung vom Dezember 2019.
Ich habe bei dem Unternehmen als Midijobber gearbeitet. Wie man die SV-Beiträge vom Lohn berechenet ist mir klar. Auch was/wie die Gleitzone ist, die bei einem Verdienst zwischen 450 und 1300 greift und funktioniert ist mir auch klar.
Es geht allein um die Meldebescheinigugn zur Sozialversicherung. Warum ist daruf das Tatsächliche Entgelt (Entgelt zur Rentenberechnung) > Bruttoarbeitsgelt.
Das SV-Brutto ist doch gerade das Entgelt was zur Rentenberechnung herangezogen wird?
Das ich meinem Arbeitgeber fragen könnte ist mir auch klar. Hat er sich allerdings verrechnet, dann wäre ich ja dumm ihm dies mitzuteilen.
1 Antwort
Das sozialversicherungspflichtige Gehalt ist größer wie das Bruttoarbeitsentgelt bzw. das steuerflichtige Bruttoentgelt, wenn der Arbeitgeber z.B. in einer bestimmten Weise in eine Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst einzahlt.
Das kann man auf der monatlichen Gehaltsabrechnung sehen.
Weihnachtsgeld, wurde bereits im November gezahlt. Ich habe jetzt mal bei meinem AG rückgefragt, mal schauen was der antwortet.
Wie in meiner Frage geschrieben stimmt das angegebene Bruttoarbeitsentgelt auf der SV-Meldebescheinigung mit dem SV-Brutto, was auf meiner Dezember-Abrechnung angegeben ist, überein.
Trotzdem wird auf der SV-Meldebescheinigung angegeben
Tatsächliche Entgelt (Entgelt zur Rentenberechnung) > Bruttoarbeitsentgelt ???
(Bruttoarbeitsentgelt = SV-Brutto).
Mein Arbeitgeber zahlt nicht in eine Zusatzversorgung im öffentl. Dienst oder dergleichen ein.