Rechnungen im Nachhinein ohne MwSt jetzt mit MwSt ausstellen/korrigieren ?
Hallo zusammen,
vorab – ich bin kein Steuerberater o.ä. und helfe meiner Mutter nur bei diesem Problem. Die Steuererklärungen wurden ohne Steuerberater abgegeben da das kein Problem darstellte – nur den folgenden Sachverhalt ordnungsgemäß zu lösen jetzt eben schon…
folgendes Problem: Meine Mutter ist selbstständig mit einem Kleingewerbe (Reinigungsfirma). 2020 war ihr Umsatz einmalig über 17500 €. Da hat sie wohl nicht richtig aufgepasst. In 2021 hat sie dann trotzdem alle Rechnungen OHNE MwST ausgestellt da Sie es nicht bemerkt hat. Jedoch müsste Sie hier ja alle mit MwSt ausstellen. Die Rechnungen wurden auch schon alle bezahlt.
Da Sie hauptsächlich Geschäftskunden hat und auch mit diesen gesprochen hat, ist eine Nachzahlung der Steuer kein Problem… Nur wie mache ich das korrekt?!
Daher stellen sich mir folgende Fragen:
1) Wie gehe ich korrekt vor?
a. Zuerst Korrekturrechnung der alten Rechnung ohne Steuer?
b. Dann eine neue Rechnung mit einer Rechnungsnummer aus dem aktuellen Jahr mit Steuer?
c. Oder nur eine neue Rechnung über die Steuer?
2) Ist es dann praktikabel dem Kunden mitzuteilen, dass er nur die Differenz noch überweisen muss? Also die 19 % Steuer oder wie händelt man dies?
3) Muss ich das Finanzamt informieren über meine Korrekturen?
Ich bin über jede hilfreiche Antwort froh.
Danke vorab 😊
3 Antworten
Die Umsatzgrenze wurde in 2020 auf 22.000 € erhöht - liegt sie überhaupt darüber?
Richtig wäre: Storno-Rechnung schreiben mit eigener Rg.-Nummer, Bezug zur stornierten Rechnung "Storno-Rechnung Nr. Xxx zu Rg. Nr. YYY" und den gleichen Zahlen, aber mit Minuszeichen und dann neue Rechnung schreiben, wieder mit eigener Rg.-Nummer und Bezug auf die ursprüngliche Rechnung " korrigierte Rechnung zu Rg.Nr. XXX und Storno-Rg. Nr. YYY").
Ideal dann noch " bereits bezahlt"
"noch zu zahlen"
ja die 17500€ waren ein fehler meinerseits - ich meinte die 22.000 € :-)
Ich bin kein Steuerberater, aber am einfachsten könnte ich mir vorstellen:
Neue Rechnung für 2022 schreiben, mit dem Betrag des letzten Jahres, hierauf dann die Umsatzsteuer rauf und dann dazu den Vermerk:
Bereits geleistet/bezahlt.
Und der Differenzbetrag dürfte dann die Umsatzsteuer sein, die ihr dann kassiert und abführt.
Aber ob das so korrekt ist und man so machen darf???
Aber hier melden sich bestimmt noch Leute, die fit in diesem Thema sind.
okay perfekt.
jetzt noch eine Verständnisfrage
die "korrigierten Rechnungen" erhöhen dann komplett die Umsätze in 2022 oder nur die Differenz??