Rechnungen im Nachhinein ohne MwSt jetzt mit MwSt ausstellen/korrigieren ?

3 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Die Umsatzgrenze wurde in 2020 auf 22.000 € erhöht - liegt sie überhaupt darüber?

Richtig wäre: Storno-Rechnung schreiben mit eigener Rg.-Nummer, Bezug zur stornierten Rechnung "Storno-Rechnung Nr. Xxx zu Rg. Nr. YYY" und den gleichen Zahlen, aber mit Minuszeichen und dann neue Rechnung schreiben, wieder mit eigener Rg.-Nummer und Bezug auf die ursprüngliche Rechnung " korrigierte Rechnung zu Rg.Nr. XXX und Storno-Rg. Nr. YYY").

Ideal dann noch " bereits bezahlt"

"noch zu zahlen"

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung

DaSa89 
Beitragsersteller
 07.02.2022, 17:53

ja die 17500€ waren ein fehler meinerseits - ich meinte die 22.000 € :-)

Ich bin kein Steuerberater, aber am einfachsten könnte ich mir vorstellen:

Neue Rechnung für 2022 schreiben, mit dem Betrag des letzten Jahres, hierauf dann die Umsatzsteuer rauf und dann dazu den Vermerk:

Bereits geleistet/bezahlt.

Und der Differenzbetrag dürfte dann die Umsatzsteuer sein, die ihr dann kassiert und abführt.

Aber ob das so korrekt ist und man so machen darf???

Aber hier melden sich bestimmt noch Leute, die fit in diesem Thema sind.


onnEVier245  06.02.2022, 20:00

Kann man so machen.

Auch die Lösung von Eifelia ist okay.

okay perfekt.

jetzt noch eine Verständnisfrage

die "korrigierten Rechnungen" erhöhen dann komplett die Umsätze in 2022 oder nur die Differenz??​


Eifelia  07.02.2022, 19:17

Weder noch - da die Umsatzsteuer nicht zum Umsatz gehört.