KFZ-Steuer weiterberechnen, USt.-pflichtig?
Hallo,
wenn wir die KFZ-Steuer weiterberechnen möchten, darf diese dann ohne MwSt. weiterberechnet werden, also mit Steuersatz 0%? Es ist ja eine Steuer, welche schonmal bezahlt wurde, gehe davon aus, da es nur ein durchlaufender Posten ist, dass die Kfz.-Steuer ohne MwSt. berechnet wird, richtig?
1 Antwort
Wieso wird denn kfz-Steuer weiter berechnet?
Vermietet ihr Autos? Dann sollte es in der Miete enthalten sein.
Wenn der Wagen im Leasing abgegeben ist, dann sollte er auf den Leasingnehmer angemeldet sein.
Entschuldige, aber die Frage ist für mich unlogisch.
Aha, ihr plant ein spezielles Steuerspramodell.
Dann viel Spaß. Das Finanzamt wird es nicht akzeptieren, die Klage beim Finanzgericht wird abgewiesen und wenn ihr dann auch 2028 vor dem BFH verloren habt, wird es richtig teuer für Euch.
Wenn man so etwas wie eine Autovermietung gründet, sollte man sowohl die Hilfe eine Gründercoaches in Anspruch nehmen (dessen Leistung ja immerhin durch Bundeszuschüsse subventioniert wird), wie auch einen Steuerberater fragen.
Ihr Vermietet ein Auto zur Nutzung. Das dieser Wagen ordnungsgemäß versteuert und Versichert ist, ist ja keine abwählbare Teilleistung. Das der zur verfügung gestellte Wagen ein Fahrzeug ist, was versteuert und versichert im öffentlichen verkehr geführt werden kann ist die Leistung.
Das, was man dafür bezahlt ist das Entgelt für die Berechnung der Umsatzsteuer.
Ah, ihr seid also das Finanzamt, welches die Kfz. - Steuer erhebt. Dann ist die natürlich ohne Umsatzsteuer. Klar.
Richtig, es ist ein Projekt, nenne wir es mal "Autovermietung" geplant. Allerdings soll auf der Rechnung die Kfz-Steuer separat ausgewiesen werden, da ich davon ausgehe, dass die KfzSteuer nicht nochmal versteuert werden muss. Somit kann man für z.B. Mietkosten 500€/Monat folgende Konstellation machen:
480€ Brutto Vermietung
20€ mit 0% MwSt. Kfz.-Steuer Weiterberechnung
=
3,36€ netto mehr was bleibt