Steuererklärung wegen Krankengeld in Ausbildung?
Guten Tag,
ich habe eine eventuell Interessante Frage für die Steuerprofis auf dieser Website, undzwar folgendes:
Ich war im Jahr 2019 noch in der Ausbildung und habe aufgrund des "zu geringen" Gehaltes bzw. der Ausbildungsvergütung keine Lohnsteuer gezahlt und würde demnach auch z.B. keine Werbungskosten geltend machen können.
Jedoch war ich 2019 ca. 3 Monate krankgeschrieben und da ich mehr als 410 € Lohnersatzleistungen (Krankengeld) bezogen habe, bin ich verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen.
Wie sieht es in diesem Fall aus, muss ich die Steuererklärung trotzdem machen, obwohl ich keine Lohnsteuer gezahlt habe? Und was für Konsequenzen könnten auf mich zukommen, da ich ja schon etwas spät dran bin mit der Steuererklärung für 2019.
Vielen Dank für eure Hilfe!
1 Antwort
Bitte lesen:
www.steuertipps.de/lexikon/g/grundfreibetrag
Dann schaust du in der Tabelle für 2019. Da steht dein Grundfreibetrag pro Jahr. Hast du mit Krankengeld mehr gehabt? Eher nicht. Du kannst natürlich eine Erklärung abgeben, wenn es dich drückt. Dann ist wieder einer auf dem Finanzamt unnötig beschäftigt.
Dann mach doch eine EkSt-Erklärung. Hol dir das Tax und gib deine Daten ein. Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Wenn du allerdings in der Ausbildung so wenig verdient hast, dass du eh keine LSt gezahlt hast, dann wirst du wohl mit dem Krankengeld immer noch unter dem Freibetrag liegen.
Überall im gesamten Internet steht, dass man ab 410 Euro Krankengeld pro Kalenderjahr zu einer Steuererklärung verpflichtet ist, somit würde der Freibetrag lediglich 410 Euro betragen.
https://finanzkun.de/artikel/sollte-krankengeld-in-die-steuererklaerung/