Privatleasing gewerblich nutzen?
Aktuell bin ich aufgrund der gestiegenen Spritpreise auf der Suche nach einem geeigneten Plugin-Hybriden, den ich gerne leasen würde, um Planungssicherheit für die nächste Zeit zu haben.
Im Nebengewerbe (Einzelunternehmer) bin ich seit 6 Jahren tätig als Veranstaltungstechniker. Corona-bedingt war das Einkommen die letzten 2 Jahre aber leider mehr als bescheiden und somit ist kein großartiger Umsatz nachzuweisen, weshalb gewerbliches Leasing erstmal rausfallen würde.
Für nächstes Jahr ist der Terminkalender erstmal wieder voll mit Jobs, aber das bringt mir für eine aktuelle Leasing Anfrage leider nichts.
Angestellt bin ich seit Oktober im öffentlichen Dienst mit einer relativ gut bezahlten und krisensicheren Stelle.
Das Leasing würde aber dennoch nur dann Sinn ergeben, wenn ich es über die 0.5% Regelung in den Betrieb nehmen könnte, um mir die MwSt. wieder holen zu können und die Fahrzeugausgaben gewinnmindernd nutzen zu können. Das Fahrzeug wird auch zu mindestens 40 % für das Gewerbe genutzt (bei normalem Betrieb), denn zu meinem Arbeitgeber kann ich 10 Minuten zufuss gehen.
Kann es sein, dass man das Fahrzeug, welches über einen Privatleasing vertrag geleast wird, alleine aufgrund der Formulierung "Privatleasing" vom Finanzamt nicht fürs Gewerbe für die 0.5% Regelung genehmigt bekommt und somit die Leasingraten nicht steuerlich absetzen kann?
Oder ist so etwas generell schon möglich, diesen Wagen dann auch ins Gewerbe mit aufzunehmen und über die 0.5% Regelung übers Gehalt mit zu versteuern?
Das ist sicherlich eine komische Situation, da die Konditionen für gewerbliches Leasing eigentlich immer besser sind, aber durch Corona hat sich so eine seltsame Konstellation ergeben, dass aktuell leider nichts anderes möglich ist..
2 Antworten
Was auf dem Vertrag steht, ist dem Finanzamt ziemlich egal.
Entscheidend ist die Nutzung. Bei 40 % betrieblich ist das machbar.
Für die Abzugsfähigkeit der Leasingraten ist die Vertragsgestaltung entscheidend. Da können wir (zumindest ich) Dir hier hier nur Anhaltspunkte geben. Es kommt nämlich darauf an, ob der Vertrag den Leasingerlassen entspricht, oder nur eine verkappte Finanzierung ist.
Das würde allerdings nichts daran ändern, dass die Ausgaben abzugsfähig wären, nur dass es eben wie ein Kreditkauf behandelt würde.
Das Finanzamt interessiert sich nur eingeschränkt für Formulierungen wird privat/gewerblich. Es interessiert sich eher für die tatsächliche Nutzung, denn die Steuergesetz stellen auf die tatsächliche Nutzung ab.