Kündigung in der Probezeit Frist korrekt?

2 Antworten

Der letzte Tag Deiner Probezeit war der 14.9. und somit ist die 14-tägige Kündigungsfrist unzulässig und die Kündigung somit nichtig, da dem Schreiben der Nachsatz ..... oder zum nächstmöglichen Termin ...... fehlt.

Was Dir bleibt, Klageerhebung - unter Einhaltung der 3-Wochenfrist - vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

https://www.arbg-rheine.nrw.de/infos/Formulare/zt_arbg_formulare/Muster_Kl.pdf

Bei der Formulierung hilft Dir bei Bedarf die Rechtspflege

Möglichst in Eigenregie, da erstinstanzliche Kosten immer selbst zu tragen sind.


GinTonic1972 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 20:22

Vielen lieben Dank. Ich habe ihr heute einen Widerspruch geschrieben. Sie hat nun bis nächsten Dienstag Zeit, mir eine korrekte Kündigung zukommen zu lassen. Habe auch geschrieben, dass ich mich gern außergerichtlich einigen möchte, falls aber nichts von ihr kommt, ich dann Klage einreichen werde. Außerdem habe ich sie gebeten, mir schriftlich mitzuteilen, dass sie nicht gewillt ist, mir die Überstunden am Ende auszuzahlen. Mal sehen, was da kommt.

Wenn eine viermonatige Probezeit vereinbart wurde und diese am 15. Mai begonnen hat, war der 14. September der letzte Tag der Probezeit. Als du das Kuendigungsschreiben am 17. September erhalten hast, war sie bereits abgelaufen. Es konnte also nur noch mit der fuer nach Ablauf der Probezeit vereinbarten Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekuendigt werden.

Wenn also im Kuendigungsschreiben nur angegeben war "zum naechstmoeglichen Zeitpunkt" (also ohne genaue Datumsangabe), wirkt sie zum 31. Oktober.

Wurde jedoch ein genaues Datum angegeben (z.B. "zum 1. Oktober"), ist die Kuendigung erst einmal genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde. Zwar war der Arbeitgeber nach Ablauf der Probezeit nicht mehr zu einer Kuendigung mit der fuer die Probezeit vereinbarten Frist berechtigt, die Unwirksamkeit kann dann aber nur das Arbeitsgericht feststellen. Dazu musst du innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage erheben. Machst du das zu spaet oder gar nicht, wird gerichtlich nichts mehr geprueft und die an sich unwirksame Kuendigung bleibt weiterhin genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde.

Nimmst du dir fuer die Kuendigungsschutzklage einen Anwalt, musst du den auch dann selbst bezahlen, wenn du die Klage gewinnst. Ein Anwalt sollte hier aber nicht erforderlich sein.

Es geht hier aber tatsaechlich nur um die Kuendigungsfrist und nicht um die Kuendigung selbst. Da du keinen Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz hast (und wohl auch nicht schwanger bist), kann dir dein Arbeitgeber sowieso jederzeit problemlos fristgemaess kuendigen, ohne dies gegenueber irgendjemanden begruenden zu muessen.


GinTonic1972 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 06:59

Guten Morgen! Vielen lieben Dank für deine Antwort. Wenn ich keine Klage einreiche, und der AG kommt dann mit der Probezeit um die Ecke beim letzten Arbeitstag dann am 1.10.24, kann er das zwar sagen, aber der 31.10.24 bleibt g0ltig, egal was der AG sagt? Habe ich das richtig verstanden? Wenn dieser Fall elntritt, dass AG nur bis 1.10.24 zahlt, kann ich dann dagegen noch klagen? Oder verzichte ich auf alles, wenn ich diese Kündigung so akzeptiere? Und was ist mit den Überstunden? Ich bin erkrankt und das dauert auch noch länger, sodass er mir keine Freistellung unter Anrechnung der Überstunden gewähren kann. Verfallen diese Überstunden nun?

DerCAM  18.09.2024, 09:53
@GinTonic1972

Wenn dir zum 1.10. gekuendigt wurde (wuerde bei einer 14-taegigen Kuendigungsfrist genau passen) und du nicht dagegen klagst. ist am 1.10. Schluss und du wirst auch nur bis zum 1.10. bezahlt.

Wenn dir lediglich "zum naechstmoeglichen Termin" gekuendigt wurde, ohne den Termin aber zu benennen, wirkt die Kuendigung erst zum 31. Oktober.