Nach der Kündigung des Girokontos - Bank rückt Geld nicht raus?
Unsere Geschäftsverbindung mit der Commerzbank wurde von Seiten der Bank ohne Begründung zum 11.01.2023 gekündigt. Die Bank darf das entsprechend ihren Bedingungen.
Nach der Kündigung habe ich mir ein neues Girokonto bei einer anderen Bank eingerichtet, habe der alten Bank die neue Nummer mitgeteilt und warte bis heute auf die Erstattung des auf dem alten Konto verbliebenen Restbetrages von ca. 5000 €. Die Commerzbank hat mir lediglich mit einem Kontoauszug (Buchungsdatum 23.01.23) die Ausbuchung des Betrages mitgeteilt, wohin das überwiesen wurde ist mir nicht bekannt. Eine telefonische Rückfrage hat ergeben, dass das Geld ".....noch da ist, wo es vorher war." Wörtliches Zitat, das im Klartext bedeutet, dass die Bank noch nicht überwiesen hat.
Da Bafin ist eingeschaltet, ebenso ein Anwalt. Welchen Rat gibt es noch zu dieser Situation? Anzeige wegen Unterschlagung erstatten? Auf Herausgabe nach § 812 BGB klagen? Wo und wie könnte ich das Verhalten dieser Bank noch an die Öffentlichkeit bringen?
Vielen Dank für Anregungen.
2 Antworten
Unterschlagen kann man nur körperliche Gegenstände und keine Forderungen. Ein Fall für die Staatsanwaltschaft ist das schon einmal nicht.
Den § 812 BGB braucht man nicht zu bemühen. Der Herausgabeanspruch ergibt sich schon aus dem Kontovertrag.
Die Idee mit der Klageerhebung hat den Haken, dass die Bearbeitungszeiten bei der Justiz sehr lange sind. Vor Jahresende dürfte man kein Urteil erwarten.
Vielleicht reicht ja, wenn der Rechtsanwalt die Bank mahnt.
Und den Fall schildern könntest Du zum Beispiel bei Trustpilot. Da bist Du aber nicht alleine mit derartigen Erfahrungen.
Und ganz nebenbei: Wenn das Geld noch da ist wo es vorher war, dann ist das Konto noch nicht aufgelöst.
Klingt für mich auch danach, dass das Konto noch nicht abgerechnet wurde.
Ich hab das auch schon erlebt, nachdem ich Konto gekündigt hatte, dass die Überweisung auf das neue Konto mehrere Wochen gedauert hat, ich konnte aber schon selbst nicht mehr verfügen.
Seitdem achte ich immer darauf, den Grossteil des Guthabens vorher selbst zu überweisen, solange ich noch verfügen kann. Ich lasse also nur einen kleinen Betrag für Kontoführungsgebühren drauf.
So fast 4 Wochen sind vergangen.... Ich würde heute da anrufen und mich für morgen ankündigen und das Geld in bar mitnehmen wollen. Alles andere war ja vergebens.
So ganz bin ich mit § 246 StGB noch nicht fertig. Analoge Anwendung zu Absatz 2? Wir haben der Bank das Geld ja anvertraut? Richtig ist natürlich, dass gerade das Geld nicht beweglich war..... aber es kann nicht sein, dass eine Bank sich auf so einer Art bereichern kann.