Nach der Kündigung des Girokontos - Bank rückt Geld nicht raus?

2 Antworten

Unterschlagen kann man nur körperliche Gegenstände und keine Forderungen. Ein Fall für die Staatsanwaltschaft ist das schon einmal nicht.

Den § 812 BGB braucht man nicht zu bemühen. Der Herausgabeanspruch ergibt sich schon aus dem Kontovertrag.

Die Idee mit der Klageerhebung hat den Haken, dass die Bearbeitungszeiten bei der Justiz sehr lange sind. Vor Jahresende dürfte man kein Urteil erwarten.

Vielleicht reicht ja, wenn der Rechtsanwalt die Bank mahnt.

Und den Fall schildern könntest Du zum Beispiel bei Trustpilot. Da bist Du aber nicht alleine mit derartigen Erfahrungen.


Kladengel 
Beitragsersteller
 06.02.2023, 13:49

So ganz bin ich mit § 246 StGB noch nicht fertig. Analoge Anwendung zu Absatz 2? Wir haben der Bank das Geld ja anvertraut? Richtig ist natürlich, dass gerade das Geld nicht beweglich war..... aber es kann nicht sein, dass eine Bank sich auf so einer Art bereichern kann.

Privatier59  06.02.2023, 14:08
@Kladengel

Und ganz nebenbei: Wenn das Geld noch da ist wo es vorher war, dann ist das Konto noch nicht aufgelöst.

Tiiii  06.02.2023, 14:58
@Privatier59

Klingt für mich auch danach, dass das Konto noch nicht abgerechnet wurde.

Andri123  06.02.2023, 15:11
@Privatier59

Ich hab das auch schon erlebt, nachdem ich Konto gekündigt hatte, dass die Überweisung auf das neue Konto mehrere Wochen gedauert hat, ich konnte aber schon selbst nicht mehr verfügen.

Seitdem achte ich immer darauf, den Grossteil des Guthabens vorher selbst zu überweisen, solange ich noch verfügen kann. Ich lasse also nur einen kleinen Betrag für Kontoführungsgebühren drauf.

So fast 4 Wochen sind vergangen.... Ich würde heute da anrufen und mich für morgen ankündigen und das Geld in bar mitnehmen wollen. Alles andere war ja vergebens.